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Arbeitnehmerentsendung: Brüssel plant Erleichterungen bei A1-Plicht

04.05.2026 Regensburg.

IHK begrüßt Maßnahme für weniger EU-Bürokratie bei den Unternehmen

REGENSBURG / BRÜSSEL. Nach fast zehnjährigen Verhandlungen wurde in Brüssel eine Trilogeinigung zur Reform des grenzüberschreitenden EU-Sozialrechts erzielt. Für Unternehmen würde dies spürbare Erleichterungen bei der Entsendung von Mitarbeitenden bedeuten, denn für kurzfristige Geschäftsreisen sowie kurze Tätigkeiten im EU-Ausland sollen künftig keine A1-Bescheinigungen und Vorabanmeldungen mehr erforderlich sein.

„Brüssel setzt hiermit ein wichtiges Zeichen für weniger Bürokratie und mehr Praxistauglichkeit im Unternehmensalltag“, begrüßt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes das Ergebnis. „Als IHK-Organisation haben wir uns seit Jahren für eine Aufhebung der A1-Beantragungspflicht bei kurzfristigen Entsendungen und kurzen Auslandseinsätzen stark gemacht“. Bislang müssen Unternehmen vor einer Dienstreise oder Entsendung ins EU-Ausland eine A1-Bescheinigung beim zuständigen Sozialversicherungsträger beantragen. Diese dient als Nachweis, dass die Beschäftigten im Entsendestaat sozialversichert sind und während des Auslandsaufenthalts keine Beiträge zur ausländischen Sozialversicherung entrichtet werden müssen. „Jetzt kommt es darauf an, dass die Erleichterungen schnell verabschiedet und umgesetzt werden“, betont Helmes. „Zudem müssen dringend weitere Schritte in Richtung praxisnaher Entsenderegelungen folgen, v.a. mit Blick auf länderspezifische Melde- und Nachweispflichten.

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