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Vogelgrippe: Stallpflicht angeordnet

18.11.2016 Neumarkt.

In Bayern wird ab sofort eine allgemeine Stallpflicht für Haus- und Nutzgeflügel angeordnet. Das teilte die Bayerische Umweltministerin Ulrike Scharf heute in München mit. "Bayern geht entschlossen gegen eine weitere Ausbreitung der Vogelgrippe vor. Im Sinne der Tiergesundheit und der Seuchenbekämpfung ist es jetzt besonders wichtig, eine Ausweitung der Vogelgrippe auf das Hausgeflügel zu verhindern. Mein Haus hat deshalb heute eine allgemeine Stallpflicht für Hausgeflügel im Freistaat veranlasst", so Scharf. Die Stallpflicht wird von den zuständigen Kreisverwaltungsbehörden durch eine sogenannte Allgemeinverfügung umgesetzt. Sie gilt zunächst für unbestimmte Zeit. Die Stallpflicht gilt sowohl für gewerbsmäßige Geflügelhalter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten. Für öffentliche Geflügelmärkte, Ausstellungen und ähnlichen Veranstaltungen sind weitere Maßnahmen in Vorbereitung. Scharf: "Wir wollen den bestmöglichen Schutz für das Hausgeflügel. Die Stallpflicht wird konsequent umgesetzt. Gleichzeitig setzen wir auf die Vernunft der Geflügelhalter, die ihre Bestände mit dieser Maßnahme bestmöglich schützen können." Der Bund wurde im Rahmen des Krisenstabs über diese weitere Schutzmaßnahme Bayerns informiert. Die zuständigen Behörden vor Ort werden die Maßnahme überwachen.
 
Zur engen Vernetzung aller Beteiligten wurde in Bayern bereits Anfang dieser Woche ein Koordinierungskreis auf Landesebene eingerichtet. Außerdem arbeitet Bayern im Zentralen Krisenstab des Bundeslandwirtschaftsministeriums mit. Um eine Ausbreitung der Vogelgrippe in der Wildvogelpopulation rasch zu erkennen hat Bayern auch das bestehende Wildvogelmonitoring intensiviert. Bisher sind in mehreren Landkreisen Vogelgrippefälle vom Typ H5N8 bestätigt. Weitere Verdachtsfälle werden am Friedrich-Löffler-Institut geklärt. Für den Menschen ist das Virus nach derzeitigen Erkenntnissen ungefährlich.
 
Aktuelle Informationen und Fallzahlen zur Vogelgrippe in Bayern bietet das Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit unter www.lgl.bayern.de.

 

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