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Verkehrsüberwachung im Gebiet der Gemeinde Berg

05.03.2019 Berg.

Bürgermeister Himmler informierte den Gemeinderat in der letzten Sitzung, dass es regelmäßig Beschwerden aus der Bürgerschaft gibt, wonach in den Dörfern zu schnell gefahren wird und die Gemeinde möglichst umgehend Abhilfe schaffen solle. Das Aufstellen von Verkehrsschildern mit den üblichen Beschränkungen sei letztlich „weiße Salbe“ – ohne nennenswerte Wirkung. Die Polizei konzentriere sich auf Verkehrskontrollen an überörtlichen Straße und könne die geforderten Überwachungsfunktionen nicht leisten. Nachdem für eine Gemeinde die Verkehrssicherheit oberste Priorität haben muss, schlägt er vor, in der Gemeinde Berg eine kommunale Verkehrsüberwachung des fließenden Verkehrs einzuführen, auch wenn bei Ahndung von Geschwindigkeitsverstößen die Gemeindebürgerinnen und -bürger zur Kasse gebeten werden und dies nicht immer zur Freude der Bürger sein wird. Alle Erfahrungen aus Gemeinden mit bereits bestehender regelmäßiger Verkehrsüberwachung belegen eindeutig den Zuwachs an Sicherheit. Insbesondere für Kinder, alte und gehandicapte Menschen sei dies dringend geboten.
 
Die umliegenden Gemeinden Neumarkt, Pyrbaum, Postbauer-Heng, Altdorf, Feucht und Schwarzenbruck haben nach Aussagen des Bürgermeisters die kommunale Verkehrsüberwachung bereits eingeführt, so dass man in diesem Raum ohnehin mit stetigen Kontrollen rechnen müsse. In Berg werde daher nur noch eine bestehende Lücke geschlossen.
 
Bürgermeister Himmler unterbreitete den Gemeinderatsmitgliedern folgenden Beschlussvorschlag zur Einführung der kommunalen Verkehrsüberwachung im Gebiet der Gemeinde Berg für den Bereich des fließenden Verkehrs:
 
1.        Die Gemeinde Berg beschließt, dass sie ab sofort die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes aufnimmt, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen. Dieser Beschluss ist amtlich bekannt zu machen.
 
2.        Die Gemeinde überträgt die Aufgabe der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach § 24 des Straßenverkehrsgesetzes, die Verstöße gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen betreffen, ab sofort dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz.
 
3.        Die Gemeinde Berg schließt hierzu eine Zweckvereinbarung mit dem Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz ab. Die Zweckvereinbarung ist Bestandteil dieses Beschlusses.
 
4.        Der Abschluss erfolgt auf der Basis der Verbandssatzung des Zweckverbands Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz in der geltenden Fassung. Die o. g. Verbandssatzung ist wesentlicher Bestandteil dieses Beschlusses.
 
5.        Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die Zweckvereinbarung zum nächstmöglichen Zeitpunkt in der vorliegenden Form zu unterzeichnen. Diese Zweckvereinbarung soll bis 31.12.2020 gelten.
 
Weiter wird vom Gemeinderat bestimmt, dass in der Gemeinde Berg bekannt zu machen ist, ab welchem Tag im Gemeindebereich Berg Geschwindigkeitsüberwachungen durch den Zweckverband Kommunale Verkehrssicherheit Oberpfalz durchgeführt werden. Dieser Zweckverband wird auch bei Verstößen gegen die Vorschriften über die zulässige Geschwindigkeit von Fahrzeugen die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten aufnehmen.
 
Was die monatliche Anzahl der Überwachungsstunden betrifft, legte der Gemeinderat eine Überwachungszeit von mindestens 10 Stunden pro Monat fest. Die jeweiligen Einsatzorte und Einsatzzeiten werden in einvernehmlicher Absprache zwischen der Gemeinde und dem Zweckverband festgelegt. Die Verwaltung wird neben neuralgischen Punkten - wie z. B. in der Nähe von Schulen, Kindergärten - auch an den Orten eine Überwachung des fließenden Verkehrs veranlassen, wo regelmäßig Beschwerden aus der Bürgerschaft bei der Verwaltung eingehen.
 
Am Ende des Jahres 2020 ist darüber zu entscheiden, ob die Gemeinde die Verkehrsüberwachung fortsetzen will und Mitglied beim Zweckverband wird oder die Überwachung einstellt. Der Bürgermeister verdeutlichte  in der Gemeinderatssitzung, dass es bei der Maßnahme keineswegs um „Beutelschneiderei“ der Gemeinde zur Verbesserung der kommunalen Einnahmen gehe. Es sei vielmehr von einem jährlichen Defizit auszugehen. Angesichts von einem Zugewinn an Sicherheit sei das aber vertretbar und sinnvoll. Im Gemeinderat müssten mitunter auch unpopuläre Entscheidungen getroffen werden, die nicht den Beifall der Mehrheit findet.
 
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