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Tempo 30 auf der Staatsstraße St2240 in Berg im Bereich der Schule

15.11.2018 Berg.

Bürgermeister Helmut Himmler hat nach Erörterung der Thematik im Sinne eines ganzheitlichen Sicherheitskonzeptes mit der Schule und im Gemeinderat beim Landratsamt Neumarkt eine Geschwindigkeitsbeschränkung im Bereich der Schwarzachtal-Schule der Staatsstraße 2240 beantragt und begründet. Ziel des Anliegens war und ist die Sicherheit der Schulkinder auf auf dem Schulweg.
 
Das Landratsamt hat jetzt entschieden und die erforderliche verkehrsrechtliche Anordnung erlassen. Die Ortsdurchfahrt Berg wird demnach  im Bereich der Schwarzachtal-Schule auf einer Streckenlänge von 300 Meter auf 30 km/h beschränkt.. Der Verordnungsgeber habe zur Verbesserung der Schulwegsicherheit in der Straßenverkehrsordnung die Möglichkeit geschaffen, im unmittelbaren Umfeld von Schulen erleichtert die Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzen zu können. In Berg seien auf Grund der hohen Verkehrsbelastung auf der Ortsdurchfahrt der St2240 insbesondere zur Hauptverkehrszeit trotz beidseitiger Gehwege entlang der Rosenbergstraße und der vorhandenen gesicherten Querungsmöglichkeiten in Form eines Fußgängerüberweges und einer Lichtzeichenanlage die Schüler besonders gefährdet. Es sei zu beobachten, dass die Schüler auf Grund des vielen Schwerverkehrs auch mit Fahrrädern die Gehwege befahren würden, obwohl diese dafür eigentlich zu schmal wären.
 
Die Regierung der Oberpfalz hat mitgeteilt, dass keine Einwände gegen eine Beschränkung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf der St2240 im unmittelbaren Bereich der Schule Berg auf 30 km/h bestünden. Allerdings soll die Länge der Geschwindigkeitsbeschränkung insgesamt 300 m nicht übersteigen.
 
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. hat die beantragte Geschwindigkeitsbeschränkung ebenfalls befürwortet.
 
Gemäß § 45 Abs. 9 Satz 4 Nr. 6 i. V. m. Satz 3 und Satz 1 StVO dürfen innerörtliche streckenbezogene Geschwindigkeitsbeschränkungen von 30 km/h auf Staatsstraßen vor allgemeinbildenden Schulen angeordnet werden, wenn dies auf Grund der besonderen Umstände zwingend erforderlich ist. Eine besondere Gefahrenlage, welche das allgemeine Risiko einer Rechtsgutbeeinträchtigung erheblich übersteigt ist hingegen in diesem Fall nicht mehr erforderlich. Die überdurchschnittliche Verkehrsbelastung von über 10.000 Fahrzeugen/Tag stellen besondere Umstände dar, die eine solche Geschwindigkeitsbeschränkung zwingend erfordern. Dadurch soll die Differenzgeschwindigkeit zwischen Fahrrad fahrenden Schülern und dem motorisierten Verkehr reduziert werden. Außerdem soll der Anhalte-Weg verkürzt werden, falls Schüler auf die Fahrbahn treten oder mit dem Fahrrad vom Gehweg auf die Fahrbahn fahren, weil die Gehwegbreite für die Begegnung zwischen Fußgängergruppen oder Fußgängern und Fahrrad fahrenden Kindern auf dem Gehweg unter Umständen zu schmal ist.
 
Die Geschwindigkeitsbeschränkung soll auf die Zeiträume von Montag bis Freitag von 07:00 Uhr bis 08:00 Uhr und 11:00 Uhr bis 14:00 Uhr begrenzt werden, weil nur in diesen Zeiträumen die Schüler in großer Zahl unterwegs sind und deshalb außerhalb dieser Zeiträume die Geschwindigkeitsbeschränkung nicht zwingend erforderlich ist.
 
Bürgermeister Helmut Himmler kündigt für das kommende Jahr 2019 einen weiteren Antrag auf Tempo 30 in der Neumarkter Straße der Ortsdurchfahrt Berg an. Im September 2019 werde der neue Kindergarten an der Staatsstraße in Betrieb gehen und dann sei die Voraussetzung für eine entsprechende Regulierung auch in diesem Bereich auf einer Länge von 300 Metern gegeben. All das sei sinnvoll und schlicht und ergreifend erforderlich, um mehr Sicherheit für die wichtigsten Gemeindebürger herzustellen – „und das sind zweifelsfrei unsere Kinder“! Alle anderen Interessen seien gegenüber der Sicherheit von Kindern, Senioren und letztlich aller Menschen nachrangig.
 
Foto: Gemeinde Berg
 
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