Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Sonntag, 28.04.2024 / 20:31:24 Uhr
Neumarkt/OPf.

17° C

 Nachrichten / Land

Sommerzeit – Grillzeit … doch Vorsicht, warnt das Gesundheitsamt

02.08.2016 Neumarkt.

Immer wieder kommt es beim Entzünden von Feuer mit Brandbeschleunigern zu Verbrennungen. Die Verletzungen entstehen überwiegend durch direkten Kontakt mit den Flammen. Brandbeschleuniger können gänzlich vermieden werden, wenn man etwas Geduld aufbringt und die Grillkohlen auf natürliche Art und Weise zum Glühen kommen.
 
Bei einer Verbrennung Grad I handelt es sich um eine Rötung und Schmerzen. Die betroffenen Körperareale – meist Hand bzw. Unterarme – sollten bereits am Unfallort mit Wasser gekühlt werden, aber nicht länger als 10 Minuten. Die Kühlung hat einen schmerzlindernden Effekt. Anschließend können kühlende Verbände angelegt werden; bei Bedarf werden Schmerzmittel verabreicht. Nach Abheilung bleiben keine Narben zurück.
 
 
Eine Verbrennung Grad II zeichnet sich aus durch starke Schmerzen sowie Blasen-bildung an der Haut. Die Blasen sollten eröffnet werden, danach werden sterile Wundauflagen eingesetzt.
 
Auch diese Verbrennungen heilen spontan und ohne Narbenbildung ab.
 
Eine drittgradige Verbrennung bedeutet eine völlige Zerstörung aller Hautschichten.
Man sieht schwärzliche, lederartig verhärtete Areale, die kaum schmerzhaft sind, weil alle Schmerzfasern zerstört sind. In diesem Fall bedarf es unbedingter ärztlicher Intervention, um das nekrotische (abgetötete) Gewebe zu entfernen; möglicherweise muss unter stationären Bedingungen Spalthaut transplantiert werden.
 
Eine viertgradige Verbrennung besteht in einer Verkohlung aller Hautschichten sowie des darunterliegenden Gewebes, also der Muskulatur, Sehnen und auch des Knochens. Hierbei bedarf es aufwändiger chirurgisch-plastischer Deckungen.
 
Sind größere Hautoberflächen von einer Verbrennung betroffen, bedarf es sogar intensivmedizinischer Behandlung, am besten in spezialisierten Verbrennungszentren, im Umkreis Neumarkt das Zentrum für Schwerbrandverletzte im Klinikum Nürnberg Süd. 
 
Folgende Brandschutz-Tipps für ein unbeschwertes Grillvergnügen sollten beherzigt werden:
 
Niemals Benzin, Spiritus, Petroleum oder andere leicht brennbare Flüssigkeiten zum Anzünden des Grills verwenden oder in die Glut schütten. Die explosionsartige Stichflammenbildung kann enorme Ausmaße annehmen und schwerste Verbrennungen verursachen.
 
Nur ungefährliche und sicherheitsgeprüfte Grillanzünder verwenden, z.B. Zündwürfel.
 
Besonders auf Kinder achten, denn sie sind neugierig und kennen die Gefahren nicht. Der Grillbereich ist kein Spielplatz!
 
Dr. med. Werner Richter
Medizinaloberrat
 
« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: