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Service für Gewerbebetriebe

07.12.2018 Neumarkt.

Seit 1. August 2017 gilt in Deutschland die neue Gewerbeabfallverordnung. Gewerbliche Siedlungsabfälle sind gem. § 3 Abs.1 GewAbfV getrennt zu sammeln. Dazu gehören beispielsweise Abfälle aus Papier, Holz, Kunststoff, Metall etc. Die Betriebe müssen als Erzeuger oder Besitzer dokumentieren, dass sie dieser Verpflichtung nachgekommen sind und haben diesen Nachweis auf Verlangen dem Landratsamt als zuständige Behörde vorzulegen.
Um den Gewerbetreibenden im Landkreis diesen Nachweis zu vereinfachen, hat der zuständige Ansprechpartner des Landratsamtes, Wolfgang Seitz, ein einfaches einseitiges Formblatt als Musterdokument erstellt und für alle Betriebe online gestellt:
http://landkreis-neumarkt.de/filesystem%2Fald1ug6g02r01th3eajtfttfumo%2F45_DokumentationGewAbfVLRANMMUSTER.pdf%26nocache%3Dtrue

Landrat Willibald Gailler dankte seinem tüchtigen und engagierten Mitarbeiter Wolfgang Seitz ausdrücklich für diesen Sonderservice und bittet alle Gewerbetreibenden im Landkreis, dieses leicht handhabbare Faltblatt auch zu nutzen.

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