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Schulweggkostenfreiheit auch für Erzieher gefordert

03.04.2020 Neumarkt.

Auszubildende erhalten nach geltendem Gesetz einen Ersatz der Schulwegkosten. Dies gilt allerdings nicht für junge Menschen, die den Beruf der Erzieherin gewählt haben und zu diesem Zweck eine der Fachakademien für Sozialpädagogik in Bayern besuchen. Im aktuellen Fall wurde der Antrag auf Erstattung der Schulwegkosten wurde vom Landratsamt Neumarkt abgelehnt. Das Landratsamt beruft sich dabei auf die gesetzliche Regelung, dass Fachakademien nicht in die Kostenfreiheit des Schulwegs einbezogen sind.
 
Bezirksrätin Heidi Rackl hat sich deshalb an das Bayerische Staatsministerium für Unterricht und Kultus Öffentlichkeitsarbeit gewandt. Das Ministerium teilt dazu mit, dass es derzeitig Gesetzeslage ist, dass „Fachakademien“ ausgenommen sind, wenn es um die Schulwegkostenfreiheit geht. Das Ministerium betont, dass es sich bei Fachakademien um eine Schulart handelt, die auf einem bereits erlangten schulischen Abschluss und grundsätzlich einer bereits erlangten beruflichen Ausbildung oder einer praktischen Tätigkeit aufbaut.
 
Diese Aussage bzw. Festlegung ist nach Ansicht von Heidi Rackl nicht korrekt. Denn für die Ausbildung zur Erzieherin an der Fachakademie wird ein Mittlerer Schulabschluss vorausgesetzt – keine Lehre, keine Berufsausbildung. Deshalb müssen die Fachakademien in das Gesetz über die Schulwegkostenfreiheit aufgenommen werden. Das dazu anberaumte Gespräch im Ministerium wurde aufgrund der aktuellen Situation jetzt verschoben, Heidi Rackl hofft aber, dass es bis zum Schuljahresbeginn 2020 zu einer Lösung kommen wird.

 

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