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Reihentest für Kinder, Schülerinnen und Schüler - weitere Möglichkeit am Samstag

05.03.2021 Neumarkt / Landkreis.

Kostenfrei und freiwillig – Anmeldung nicht erforderlich
 
Trotz der aktuell gesunkenen Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus ist der Infektionsschutz in den Kindertagesstätten, Kindergärten und Schulen sehr wichtig, um den Unterrichtsbetrieb sowie das Betreuungsangebot für die Kleinsten aufrechterhalten zu können. Neben den bekannten Maßnahmen der AHAL-Regeln ist ein weiterer wichtiger Punkt eine möglichst regelmäßige Testung auch an Schulen, Kindertagesstätten und Kindergärten. 
 
Der Landkreis Neumarkt empfiehlt daher, dass alle Schülerinnen und Schüler sowie Kinder, die Kindertagesstätten oder Kindergärten besuchen, getestet werden. Das Testangebot wurde am vergangenen Samstag gut angenommen. Auch an diesem Samstag, den 06.03. bietet das Landratsamt in Zusammenarbeit mit dem BRK Testungen von 13.00 bis 17.00 Uhr in Berching, Freystadt, Lauterhofen, Parsberg und Neumarkt an. Die Testungen sind kostenfrei und freiwillig, eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
 
Teststandorte:
 
Europahalle, Schlesierstraße 19, 92334 Berching; 
Martinihalle, Allersberger Straße 11, 92342 Freystadt; 
Turnhalle der Grundschule, Schulstraße 9, 92283 Lauterhofen; 
Aula der Grundschule, Aschenbrennerstr. 3, 92331 Parsberg; 
Aula des WGG, Woffenbacher Str. 33, 92318 Neumarkt; 
 
Voraussetzung für die Testung ist eine von den Erziehungsberechtigten ausgefüllte und unterschriebene Einverständniserklärung. Diese Erklärung ist bei den Schulen, Kitas und Kindergärten erhältlich. Im Anschluss an die Testung bekommen alle Getesteten eine Bestätigung über die Testung und das Ergebnis.
 
Für Familien, bei denen eine Testung an den beiden Samstagen nicht möglich ist, steht natürlich auch das Testzentrum an der Jurahalle zur Verfügung. Terminbuchung unter: www.etermin.net/CoronaTestzentrum-RKT.
 
Bitte helfen Sie durch eine Testung Ihrer Kinder mit, das Infektionsgeschehen im Landkreis Neumarkt niedrig zu halten und Ihren Kindern wieder einen regelmäßigen Besuch ihrer Schule bzw. ihrer Kindertagesstätte oder Kindergartens zu ermöglichen.
 
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