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PWC-Rastanlage Berg an der A3 – Erörterung im Planfeststellungsverfahren

21.02.2019 Berg.

 
Die Autobahndirektion Nordbayern hat für das Projekt “Bundesautobahn A3 Nürnberg-Regensburg – Neubau einer unbewirtschafteten Rastanlage bei Berg” die Durchführung des Planfeststellungsverfahrens beantragt.
 
Ziel der Maßnahme ist die Erhöhung der Stellplatzkapazitäten und die Verbesserung der Situation der sanitären Einrichtungen sowie der Aufenthaltsqualität.
 
Der Ausbau der PWC-Anlage dient darüber hinaus der Erhöhung der Verkehrssicherheit.
 
Die geplante Anlage weist 37 Lkw-Stellplätze aus. Daneben sind vier Bus-Stellplätze und 34 Pkw-Stellplätze vorgesehen, davon zwei Behindertenplätze.
 
Beim Erörterungstermin der für das Planfeststellungsverfahren zuständigen Regierung der Oberpfalz im Landratsamt Neumarkt am 20.02.2019 wurden die eingegangenen Einwendungen und Anregungen abgearbeitet.
 
Bürgermeister Helmut Himmler vertrat die Interessen der Gemeinde Berg und erklärte, dass die Gemeinde inzwischen und grundsätzlich mit der eingereichten Planung einverstanden sei.
 
Ursprünglich seien zwei Anlagen bei Meilenhofen in beide Fahrtrichtungen vorgesehen gewesen. Dies hätte die langfristigen Planungsinteressen der Gemeinde erheblich beeinträchtigt. Daher habe man sich auf eine einseitige Anlage in Fahrtrichtung Nürnberg verständigt.
 
Der Gemeinderat habe daher am 09.09.2014 einstimmig beschlossen, keine Einwände gegen das notwendige Bauprojekt zu erheben.
 
Himmler wollte von den Vertretern der Autobahndirektion Nordbayern eine präzise Aussage, ob nach dem Bau der PWC-Anlage die bestehenden Parkplätze “Klosterblick/Gnadenberg” und “Eichenäcker/Oberölsbach” an der A3 aufgelassen werden – wie in den vorbereitenden Gesprächen zugesagt. Die neue Parkanlage bedeute einschließlich der naturschutzrechtlich erforderlichen Ausgleichsmaßnahmen einen erheblichen Verlust an Natur und Landschaft. Daher seien die dann nicht mehr benötigten Parkplätze zu renaturieren.
 
Diese Zusage wurde von Seiten der Direktion Nordbayern eindeutig bestätigt.
 
Die Regierung der Oberpfalz wird nach dem Erörterungstermin alle Anregungen und Einwände prüfen und abwägen. Möglicherweise kommt es in diesem Jahr zum Planfeststellungsbeschluss. Auf der Grundlage eines rechtskräftigen Planfeststellungsbeschlusses kann das Projekt baulich umgesetzt werden.
 
Foto: Gemeinde Berg
 
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