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Neue Düngeverordnung im Mittelpunkt der Online-Informationsveranstaltung im BBV-Kreisverband

18.11.2020 Neumarkt.

Gebietskulisse mit Überraschungen

Erfolgreiche Premiere der Corona bedingten Online-Informatoinsveranstaltung im Kreisverband Neumarkt, in deren Mittelpunkt Inhalte, Auswirkungen und rechtliche Schutzmöglichkeiten zur neuen Düngeverordnung standen, ausführlich erläutert von BBV-Bezirksgeschäftsführer Hubert Hofmann. Kreisobmann Michael Gruber zeigte sich eingangs sehr überrascht, dass in der neuen Gebietskulisse der Landkreis Neumarkt, der bisher nicht betroffen war, im Raum Dietfurt/Breitenbrunn und Berg/Neumarkt rote Gebiete (Nitrat) aufweist. Nicht ungeschoren kommt der Landkreis auch bei den neu hinzugekommenen gelben Gebieten (Phosphat) davon, wobei aber für die beide Bereiche noch keine näheren Angaben gemacht werden konnten, weil die vorliegenden Karten noch sehr ungenau sind. Eine flächenscharfe Darstellung wird erst Mitte Dezember vorliegen.

Während für die roten Gebiete – wie von der EU gefordert – bundeseinheitliche Vorgaben in Kraft treten, gelten für die gelben Gebiete länderspezifische Vorgaben. Für Bayern will die Staatsregierung neben erweiterten Gewässerabständen auch eine Phosphat-Düngung zu Sommerungen nur bei vorausgehendem Zwischenfruchtanbau oder Stoppelbrache zulassen, mit der Ausnahme Ernte der Vorfrucht nach dem 1. Oktober.

Der aktuelle Entwurf soll nun bis Mitte Dezember 2020 in den politischen Gremien final abgestimmt werden und die flächenscharfe Info zu den Kulissen voraussichtlich ab dem 10. Dezember den Landwirten in iBALIS zur Verfügung stehen. Die Steckbriefe zu den Messstellen des Ausweisungsmessnetzes liegen bis Ende des Jahres vor, ebenso der Grundwasserkörpersteckbrief mit Details zur Einstufung der roten Gebiete bis Ende des Jahres. Gleichzeitig werden die Mitarbeiter von Wasserwirtschafts- und Landwirtschaftsämter geschult, um anschließend ebenfalls Auskunft zu den Gebietsabgrenzungen geben zu können.
 
Der Bayerische Bauernverband wird nach wie vor bestehende Kritikpunkte umfassend in die anstehende Verbändeanhörung einbringen. Hauptforderungen sind dabei die Begrenzung der landesspezifischen Maßnahmen in roten und gelben Gebieten auf ein Mindestmaß und die jährliche Überprüfung der Kulisse auf Anpassungsnotwendigkeiten. Wert legt man auch auf die Ausnahme von Anforderungen an Landwirte in roten und gelben Gebieten, die exakt düngen und dies freiwillig mit betriebsindividuellen Daten plausibel machen. Hubert Hofmann unterstrich, dass der BBV seine Mitglieder bei allen Fragen zur Gebietsabgrenzung, zu den gutachterlichen und juristischen Möglichkeiten sowie zu Auflagen und Anpassungsmaßnahmen in den verbleibenden roten und gelben Gebieten unterstützen werde.

 

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