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Nachbargemeinde weist neues Schutzgebiet aus

26.06.2019 Deining / Velburg.

Die Stadt Velburg hat die Erteilung einer wasserrechtlichen Bewilligung für das Entnehmen, Zutagefördern und die Ableitung von Grundwasser aus den Brunnen III und IV der Wasserversorgung Velburg (Fl.Nr. 483 u. 621 der Gemarkung Mantlach, ca. 450 m südlich und 500 m südöstlich des Ortes Rammersberg) sowie die Neufestsetzung eines Wasserschutzgebietes für diese Brunnen beantragt. 
 
Da sich ein kleiner Teil der weiteren Schutzgebietszone IIIB im Bereich des Waldgebietes Zieger auch über die Gemeindegrenze zu Deining erstreckt, ist die Gemeinde Deining im Verfahren zur Stellungnahme aufgefordert. Öffentliche Interessen der Gemeinde Deining werden durch das neue Schutzgebiet nicht tangiert, es sind lediglich Waldgrundstücke privater Eigentümer und Staatswald betroffen.
 
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