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Müllgefäße richtig zur Abfuhr bereitstellen

12.07.2018 Neumarkt.

Das Landratsamt weist aus aktuellem Anlass darauf hin, wie die Müllgefäße richtig bereitzustellen sind.

Befüllung

Müllgefäße dürfen nur soweit befüllt werden, dass sich der Deckel noch schließen lässt! Überfüllte Tonnen werden nicht entleert. Die Müllwerker dürfen nicht zuletzt auch aus Arbeitsschutzgründen keine übervollen Tonnen mehr bewegen.

Für Mehrmengen an Restmüll können Sie sich einen Zusatzmüllsack kaufen. Eine aktuelle Liste der Verkaufsstellen finden Sie auf der Internetseite des Landkreises. Sollte dauerhaft mehr Restmüll anfallen, als die Restmülltonne fassen kann, muss ein größeres Restmüllgefäß beschafft werden. Auch im Sinne der Gebührengerechtigkeit ist es nicht hinnehmbar, dass übervolle Tonnen geleert werden.

Stampfen Sie keine Abfälle in die Tonnen. Bei Tonnen mit verdichtetem Müll bleibt oftmals der Inhalt als Ganzes oder teilweise in der Tonne hängen. Stellen Sie auch keine Abfälle neben die Tonnen und geben sie nur die dafür bestimmten Abfälle und Wertstoffe in die jeweiligen Tonnen oder Sammelsäcke.

Bereitstellung

Alle Müllgefäße müssen am Abfuhrtag um 06.00 Uhr bereit stehen. Das betrifft Restmülltonnen, Papiertonnen, Biotonnen, Biosäcke und Gelbe Säcke. Müllgefäße, die nicht oder nicht rechtzeitig zur Abfuhr bereitstehen, können nicht nachträglich geleert werden. Bei Baustellen sind die Mülltonnen und Wertstoffsäcke zur nächsten befahrbaren Straße zu bringen und dort zur Leerung/ Abholung bereitzustellen. Auch wenn Sie es gewohnt sein sollten, dass die Abfuhr immer zu einer bestimmten Zeit kommt, müssen die Müllgefäße um 06.00 Uhr bereit stehen, da sich der zeitliche Ablauf einer Sammeltour jederzeit ändern kann.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Team der Abfallwirtschaft im Landratsamt unter Telefon 09181/ 470-209, -211, -239.
 

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