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Mikrozensus-Befragungen auch in Neumarkt möglich

27.01.2015 Neumarkt, Landkreis.

Seit 05. Januar 2015 läuft im gesamten Bundesgebiet wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung. Wie das Bayerische Landesamt für Statistik der Stadt Neumarkt mitteilt, liegen heuer auch ein bzw. mehrere Bezirke in der Stadt Neumarkt. Es kann also sein, dass Bürgerinnen und Bürger aus Neumarkt zur Befragung ausgewählt sind. Wie das Landesamt weiter schreibt sind „für den überwiegenden Teil der Fragen volljährige oder einen eigenen Haushalt führende minderjährige Personen zur Auskunft verpflichtet“. Zweck der repräsentativen Stichprobe ist es, statistische Ergebnisse über die Bevölkerungsstruktur, die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung, die Wohnsituation sowie über den Arbeitsmarkt bereitzustellen. Einbezogen sind in die Stichprobe rund ein Prozent der Bevölkerung. Die Auswahl der befragten Haushalte erfolgt nach einem bundeseinheitlichen mathematischen Zufallsverfahren auf der Grundlage von Flächen (Auswahlbezirken), wobei benachbarte Haushalte einen Bezirk bilden. Für die Erhebung werden Interviewer eingesetzt, die vom Landesamt sorgfältig ausgewählt und geschult wurden. Die Befragungen sind über das gesamte Jahr verteilt. Weitere Informationen enthält die Pressemitteilung des Bayerischen Landesamtes für Statistik, die beiliegt.


Mikrozensus 2015 im Januar gestartet

Interviewer bitten um Auskunft


Auch im Jahr 2015 wird in Bayern wie im gesamten Bundesgebiet
wieder der Mikrozensus, eine amtliche Haushaltsbefragung bei
einem Prozent der Bevölkerung, durchgeführt. Nach Mitteilung des
Bayerischen Landesamts für Statistik werden dabei im Laufe
des Jahres rund 60 000 Haushalte in Bayern von besonders
geschulten und zuverlässigen Interviewerinnen und Interviewern
zu ihrer wirtschaftlichen und sozialen Lage sowie in diesem Jahr
auch zur Krankenversicherung befragt. Für den überwiegenden Teil
der Fragen besteht nach dem Mikrozensusgesetz Auskunftspflicht.

Im Jahr 2015 findet im Freistaat wie im gesamten Bundesgebiet
wieder der Mikrozensus, eine gesetzlich angeordnete
Stichprobenerhebung bei einem Prozent der Bevölkerung, statt.
Mit dieser Erhebung werden seit 1957 laufend aktuelle Zahlen
über die wirtschaftliche und soziale Lage der Bevölkerung,
insbesondere der Haushalte und Familien ermittelt.
Der Mikrozensus 2015 enthält zudem noch Fragen
zur Krankenversicherung. Neben der Zugehörigkeit zur gesetzlichen
Krankenversicherung nach Kassenart werden auch die Art des
Krankenversicherungsverhältnisses und der zusätzliche private
Krankenversicherungsschutz erhoben. Die durch den Mikrozensus
gewonnenen Informationen sind Grundlage für zahlreiche gesetzliche
und politische Entscheidungen und deshalb für alle Bürger
von großer Bedeutung.

Wie das Bayerische Landesamt für Statistik weiter mitteilt,
finden die Mikrozensusbefragungen ganzjährig von Januar bis Dezember
statt. In Bayern sind demnach bei rund 60 000 Haushalten, die nach
einem objektiven Zufallsverfahren insgesamt für die Erhebung
ausgewählt wurden, wöchentlich mehr als 1000 Haushalte zu befragen.

Das dem Mikrozensus zugrunde liegende Stichprobenverfahren ist
aufgrund des geringen Auswahlsatzes verhältnismäßig kostengünstig
und hält die Belastung der Bürger in Grenzen. Um jedoch die gewonnenen
Ergebnisse repräsentativ auf die Gesamtbevölkerung übertragen zu können,
ist es wichtig, dass jeder der ausgewählten Haushalte auch tatsächlich an
der Befragung teilnimmt. Aus diesem Grund besteht für die meisten
Fragen des Mikrozensus eine gesetzlich festgelegte Auskunftspflicht,
und  zwar für vier aufeinander folgende Jahre.

Datenschutz und Geheimhaltung sind, wie bei allen Erhebungen der
amtlichen Statistik, umfassend gewährleistet. Auch die Interviewerinnen
und Interviewer, die ihre Besuche bei den Haushalten zuvor schriftlich
ankündigen und sich mit einem Ausweis des Landesamts legitimieren,
sind zur strikten Verschwiegenheit verpflichtet. Statt an der Befragung
per Interview teilzunehmen, hat jeder Haushalt das Recht, den
Fragebogen selbst auszufüllen und per Post an
das Landesamt einzusenden.

Das Bayerische Landesamt für Statistik bittet alle Haushalte, die im
Laufe des Jahres 2015 eine Ankündigung zur Mikrozensusbefragung
erhalten, die Arbeit der Erhebungsbeauftragten zu unterstützen.

 

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