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Kooperationsvertrag Ausbildungsverbund Pflege im Landkreis Neumarkt unterzeichnet

03.03.2020 Neumarkt.

Generalistische Pflegeausbildung wird umgesetzt
 
 
Aus drei bislang unterschiedlichen Ausbildungsrichtungen wird nunmehr eine generalistische Pflegeausbildung. Hierzu mussten sich 37 verschiedene Träger einigen, wie das in der Praxis umgesetzt werden kann. Als Ergebnis wurde nun eine Kooperationsvereinbarung „Ausbildungsverbund Pflege im Landkreis Neumarkt i.d.OPf.“ unterzeichnet.
 
Am 17. Juli 2017 hat der Bundesgesetzgeber ein Pflegeberufegesetz (PflBG) eingeführt, welches die bisherigen getrennten Ausbildungen zum/zur Gesundheits- und KrankenpflegerIn, zum/zur Gesundheits- und KinderkrankenpflegerIn sowie zum/zur AltenpflegerIn in einer einheitlichen generalistischen Ausbildung zur Pflegefachfrau bzw. zum Pflegefachmann vereinigt. Bereits seit Anfang 2018 waren alle relevanten Einrichtungen (Berufsfachschulen, stationäre Einrichtungen, ambulante Pflegedienste und Klinikum) im Landkreis daher in einem kontinuierlichen Austausch und gemeinsamer Entwicklungsarbeit. Es wurde zu einem sehr frühen Zeitpunkt bereits damit begonnen, die künftige Pflegeausbildung im Landkreis sicherzustellen. Der jetzt als Ergebnis der zweijährigen Gespräche resultierende Kooperationsvertrag soll sicherstellen, dass es zu keinem Überhang oder Unterbesetzung auf den einzelnen Abteilungen bei den Kooperationspartnern kommt. Ebenso findet ein kollegialer Dozentenaustausch durch die Kooperation der drei Schulen zur Themenvernetzung statt. 
 
Alle 37 Kooperationspartner aus dem gesamten Landkreis (Ambulante und stationäre Pflegedienste, Wohlfahrtsverbände, Rehakliniken, das Klinikum sowie die drei Berufsfachschulen für Pflege des bfz, des Hauses St. Marien und des Klinikums) bilden mit dem Kooperationsvertrag einen Ausbildungsverbund zur dauerhaften Sicherstellung der Lernortkooperation. Grundlage für die Planung der praktischen Ausbildung ist eine zunächst personenunabhängige Planung von Zeiten (z. B. nach Monaten, Wochen) und der abzuleistenden Einsatzbereiche. Diese Planung definiert Abfolgereihen der Einsatzbereiche mit unterschiedlichen Reihungen. Die Zuordnung der Auszubildenden erfolgt über die Ausbildungsorganisation, welche Bestandteil des Ausbildungsvertrags ist. Als oberstes Ziel der Zusammenarbeit wird der Erwerb einer beruflichen Handlungskompetenz verfolgt, dazu gehört ebenso die Identifikation mit dem Berufsbild und die Freude an der Berufsausübung. Die Auszubildenden sollen zu einem selbstgesteuerten Lernen zur Fähigkeit der Selbstbestimmung, Mitbestimmung und Solidarität motiviert werden.
 
Durch die Kooperationen kommt es zu einer Vernetzung der einzelnen Ausbildungsbereiche. Es gibt keine prinzipielle singuläre Ausbildung zur AltenpflegerIn, Gesundheits-und KinderkrankenpflegerIn und Gesundheits-und KrankenpflegerIn, sondern einen für alle Bereiche zulässigen Beruf mit Bezeichnung Pflegefachfrau bzw. -mann. Dadurch werden auf fachlicher Ebene alle Einrichtungsarten profitieren: in den Kliniken wird mehr spezifische Kompetenz zur Versorgung alter Menschen aufgebaut; Pflegeheime und ambulante Dienste können mehr akutpflegerisch/ -medizinisches Wissen nutzen.
 
Die ersten Ausbildungen nach dem neuen Pflegeberufegesetz starten im Herbst 2020.
 
Foto: Uz
 
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