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Information der Gemeinde Berg zum Bürgerbegehren am 04.10.2020

18.09.2020 Berg.

 
Der Gemeinderat der Gemeinde Berg empfiehlt den Gemeindebürgern per Mehrheitsbeschluss, beim Bürgerbegehren „Sicherheit für Schulkinder, Fußgänger und Radfahrer an der Staatsstraße 2240 zwischen den Ortsteilen Richtheim und Richtheim-Straßfeld, Beckenhof“ mit „Nein“ zu stimmen.
 
Diese Empfehlung gründet sich auf verschiedene Argumente: 
 
- Ein Kreisverkehr ist eine sichere Querungshilfe für Fußgänger (Am etwa baugleichen Kreisverkehr in Unterölsbach gab es seit Inbetriebnahme vor sechs Jahren keinen einzigen Unfall mit einem Fußgänger oder einem Radfahrer) Quelle: Polizeiinspektion Neumarkt
- Die im Bürgerbegehren angesprochenen Schulkinder müssen in Zukunft die Staatsstraße nicht mehr queren, da die Bushaltestellen von der Staatsstraße nach Richtheim beziehungsweise nach Richtheim-Straßfeld verlegt werden können.
- Auf Grund der Topografie ist eine barrierefreie Unterführung am Kreisverkehr baulich nur schwer zu realisieren.
- Eine barrierefreie Überführung könnte nur mit Aufzugsanlagen verwirklicht werden, was erheblichen finanziellen Anstrengungen (Kostenschätzung Gemeinderatssitzung 02.09.: 
ca. 1,1 - 1,5 Mio. €) seitens der Gemeinde Berg in Sachen Bau und Unterhalt bedürfte und nicht nur in Zeiten einer Pandemie mit einbrechenden Steuereinnahmen einem fragwürdigem Umgang mit Steuergeldern gleichkäme. Man sollte auch die Bezugsfallwirkung für andere Ortsteile/Querungsbereiche im Gemeindegebiet beachten.
 
Von einer Lichtsignalanlage wurde vom Gemeinderat aus folgenden Gründen ebenfalls Abstand genommen:
 
- Der Verkehrsfluss auf der Staatsstraße kommt zum Stocken.
- Es entsteht durch das ständige Abbremsen und Anfahren eine deutlich höhere Lärm- und Abgasbelastung für Umwelt und Anwohner. 
- Die Geschwindigkeitsbegrenzung wird bei 70 km/h belassen, beim Kreisverkehr könnte eine Veränderung des Tempolimits auf 60 km/h geprüft werden. 
Die Autofahrer fahren mit 70 km/h auf die „normale“ Kreuzung zu, im Kreisverkehr beträgt die Geschwindigkeit meist zwischen 20 und 30 km/h. 
- An einer beampelten Kreuzung erhöht sich die Unfallgefahr im Vergleich zu einem Kreisverkehr.
- Eine Ampelanlage würde eine verschlechterte Zufahrtssituation schaffen, wodurch die Gefahr bestünde, dass sich der vielfach gewünschte Verbrauchermarkt nicht ansiedeln würde. Dies könnte die weitere Gewerbeansiedlung in Richtheim-Strassfeld wesentlich erschweren.
 
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