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Impfung: Weiterhin noch Geduld erforderlich - Registrierung wichtig

24.02.2021 Neumarkt / Landkreis.

Das Landratsamt Neumarkt erhält täglich viele Anfragen oft ungeduldiger Bürge-rinnen und Bürger, die nach ihrem Impftermin fragen. Auch wenn wir im Amt dafür sehr viel Verständnis haben, müssen wir darauf hinweisen, dass unser Impfzentrum nur den Impfstoff verimpfen kann, den wir als Landkreis bayernweit auch zugeteilt bekommen. Zum aktuellen Stand können wir folgendes mitteilen:
 
Wie viele Ü80-Jährige wurden bereits geimpft?
 
Seit Impfbeginn wurden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. insgesamt 4987 Erst- und 2451 Zweitimpfungen durchgeführt (Stand: 23.02.2021, 10:00 Uhr). Impfungen an das Personal des Klinikums Neumarkt sind hierbei nicht einberechnet. 
 
Im Landkreis leben insgesamt 8265 Bürgerinnen und Bürger, die über 80 Jahre alt sind. Davon hat bisher etwa ein Viertel die Erstimpfung erhalten. In Zahlen heißt das: 1921 Erst- und 832 Zweitimpfungen gingen bislang an die Ü80-Jährigen des Landkreises (Stand: 23.02.2021, 10:00 Uhr).
Das Landratsamt bittet alle anderen, die noch kein Impfangebot erhalten haben, um Geduld. Der Impfprozess läuft bereits, allerdings aufgrund der geringen Mengen an Impfstoff noch zögerlich.
 
Der größte Teil des Impfstoffs wurde bisher an die ebenfalls am höchsten priorisierten Personengruppen wie Bewohner der Heime, Pflegepersonal von Alten- und Behindertenheimen, ambulante Pflegekräfte, Rettungsdienste oder Personal des Impfzentrums vergeben. Diese sind in der Regel etwas jünger, sodass auch Impfstoff verwendet werden konnte, der für Personen unter 65 Jahren empfohlen wird.
 
Wonach richtet sich die Terminvergabe?
 
Bei der Registrierung (online oder telefonisch) werden die Daten des Bürgers in ein bayernweit gültiges Programm eingetragen, das anhand der Vorerkrankungen, des Alters, der beruflichen Situation oder der besonderen Kontaktsituation automatisch einen „Score“ errechnet. Dieser Wert bestimmt wiederum den Zeitpunkt, zu dem man die Einladung für eine Impfung erhält, d.h. dass nicht nur allein das Lebensalter die Reihenfolge bestimmt. 
 
Bürgerinnen und Bürger, die sich im Internet angemeldet haben, werden zum gegebenen Zeitpunkt per E-Mail informiert und können dann online einen Termin für die Erst- und Zweitimpfung wählen.
 
Personen, die sich telefonisch registriert haben, werden zum gegebenen Zeit-punkt angerufen und können den Termin für die Erst- und Zweitimpfung gleich am Telefon vereinbaren. Sollten Sie dabei zur Herausgabe von Kontodaten oder Geldzahlungen aufgefordert werden (z.B. telefonisch oder per E-Mail), gehen Sie darauf nicht ein und wenden Sie sich an Ihre örtlich zuständige Polizeidienststelle.
 
Was ist mit Ü80-Jährigen, die kein Schreiben vom Landratsamt erhalten haben oder sich noch nicht angemeldet haben?
Über-80-Jährige, die keine postalische Nachricht vom Landratsamt erhalten haben, oder sich noch nicht angemeldet haben, werden gebeten, sich nun unbedingt anzumelden. Die Registrierung erfolgt entweder online oder telefonisch:
 
Internet: www.impfzentren.bayern
Telefon: 09181 533006-0 (Erreichbarkeit: Mo-Fr von 8 – 18 Uhr)
 
Wie wird mit nicht mobilen Personen verfahren?
 
Dem Landratsamt Neumarkt ist bewusst, dass es einige Bürgerinnen und Bürger im Landkreis gibt, die aus Mobilitätsgründen nicht die Möglichkeit haben, vor Ort zu einem Impftermin zu erscheinen.
 
Diese Personengruppe kann bislang leider nicht mit einem Impfstoff versorgt werden, da die mobilen Impfteams noch in den Behinderteneinrichtungen aktiv sind. Impfungen in den Institutionen haben höchste Priorität, da dort die Gefahr besteht, dass sich der Virus schnell ausbreitet.
 
Nicht mobile Personen werden daher gebeten, sich zu gedulden, bis Kapazitäten bei den mobilen Impfteams frei sind. Sobald dies der Fall ist, wird öffentlich bekanntgegeben, wie sich diese Bürgerinnen und Bürger für eine Impfung anmelden können.
 
Was muss zum Impftermin mitgebracht werden? 
 
Der Anspruch auf die Schutzimpfung ist vom Impfwilligen gegenüber dem Impfzentrum in geeigneter Form nachzuweisen.
 
Zur Erstimpfung sollen daher bitte folgende Dokumente mitgebracht werden:
 
Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass / …)
Impfpass (falls vorhanden)
Nachweis für die angegebenen Priorisierungskriterien (Beruf, Vorerkrankungen, besondere Kontaktsituation, besondere Wohnsituation)
Medikamentenliste
 
Folgende Nachweise werden für die Zweitimpfung benötigt:
 
Amtlicher Lichtbildausweis (z.B. Personalausweis / Reisepass / …)
Impfpass (falls vorhanden)
Impfdokumentation der Erstimpfung
 
Kann man in Begleitung zum Impftermin kommen?
 
Wir bitten um Verständnis, dass eine Begleitung nur aus wichtigem Grund, beispielsweise bei betreuten Personen, erlaubt ist. Damit soll einer Überfüllung des Warteraums, in dem sich die Bürgerinnen und Bürger nach der Impfung für 15 bis 30 Minuten zur Beobachtung aufhalten sollen, vorgebeugt werden.
 
Kann man zwischen mehreren Impfstoffen wählen?
 
Impfwillige können sich den Impfstoff nicht aussuchen. Die Wahl des Impfstoffs ist abhängig von der Alterszulassung, Haltbarkeit und Verfügbarkeit der Impfstoffe sowie der aktuellen Impfverordnung. Dementsprechend gilt derzeit: Sofern Impfstoffe von der Ständigen Impfkommission beim Robert-Koch-Institut ausschließlich für Personen, die das 18. Lebensjahr vollendet und das 65. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, empfohlen werden, sollen diese Personen vorrangig mit diesen Impfstoffen versorgt werden.
 
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