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Gut krankenversichert in den Auslandsurlaub

03.04.2019 Neumarkt.

Rund zehn Millionen Euro erstattete die BARMER im letzten Jahr ihren Versicherten für Behandlungen während eines Urlaubs im Ausland. „Am häufigsten stammen die Rechnungen aus klassischen Reisezielen wie Spanien und der Türkei“, so Günther Wurm, Regionalgeschäftsführer der BARMER in Neumarkt. Aber auch Österreich, Frankreich, die Schweiz oder Italien tauchen häufig auf. Für Reisen ins Ausland rät die BARMER, in jedem Fall privat vorzusorgen. Zwar bieten die Europäische Krankenversicherungskarte EHIC und in einigen Staaten Auslandskrankenscheine einen guten Schutz. Dennoch könne eine private Auslandsreisekrankenversicherung schon dann sinnvoll sein, wenn man nur zum Tanken über die Grenze fahren wolle.

Hintergrund: Bestehen Arzt oder Klinik auf einer Privatrechnung, muss der Patient den Betrag nicht nur vorstrecken, die deutsche Krankenkasse darf oft auch nur einen Teil erstatten. Ursache sind die unterschiedlichen Preise, die für medizinische Behandlungen bei einer Privatbehandlung im Ausland im Vergleich zu einer Behandlung auf Versichertenkarte in Deutschland bezahlt werden. Vorbeugen gegen solche finanziellen Risiken können die gesetzlich Krankenversicherten mit einer Auslandskrankenversicherung z.B. beim Kooperationspartner der Barmer, der HUK-COBURG Krankenversicherung. Versichert ist damit zum Beispiel der Rücktransport nach Deutschland in medizinisch sinnvollen Fällen.

Durch EHIC und Co weist man auf einer Auslandsreise seinen gesetzlichen Versicherungsschutz nach. Für eine Behandlung muss man allerdings Ärzte oder Krankenhäuser ansteuern, die in das gesetzliche Versicherungssystem des Urlaubslandes eingebunden sind und über die EHIC oder den Auslandskrankenschein abrechnen. Die Kosten der Behandlung werden dann (von den landestypischen Eigenanteilen abgesehen) zwischen den Staaten bzw. Krankenversicherungsträgern ausgeglichen.

Klappt das nicht, sollte man darauf achten, als Arztrechnung klar erkennbare Quittungen mitzubringen. Erleichtert wird die Abrechnung außerdem, wenn Diagnose und Behandlung genau beschrieben sind und erkennbar ist, dass die Rechnung bezahlt wurde. Da Arzneimittelnamen von Land zu Land häufig unterschiedlich sind, ist es hilfreich, wenn aus der Arzneimittelverordnung der Wirkstoff erkennbar ist.

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