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Geld für Natur und Landwirte

28.06.2020 Neumarkt.

Untere Naturschutzbehörde des Landratsamtes gewährt Landwirten jährlich ca. 1,16 Millionen Euro Zuwendungen

Seit Mitte der 1990er Jahre besteht für Landwirte im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Möglichkeit, im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP) die naturverträgliche Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden und auch Äckern durch die untere Naturschutzbehörde fördern zu lassen.

Über das Vertragsnaturschutzprogramm wird im Offenland die pflegliche Bewirtschaftung von Wiesen, Weiden aber auch Äckern in ökologisch wertvollen Gebieten gefördert. Landwirte verpflichten sich fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften und werden dafür mit staatlichen Mitteln finanziell honoriert. Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese mit Zusatzleistungen wie dem „vollständigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz“ oder die „Verwendung eines Motormähers“ kombiniert und entsprechend honoriert werden. Dieses Baukastensystem schafft die Möglichkeit, spezifisch auf unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten abgestimmte Bewirtschaftungen zu regeln, wobei auch die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes berücksichtigt werden können.

Für das Jahr 2020 wurden mit 363 landwirtschaftlichen Betrieben für insgesamt 1.333 Flächen solche Nutzungsvereinbarungen mit einer jeweiligen Laufzeit von fünf Jahren getroffen. Das ist die höchste Zahl an Vereinbarungen seit dem Bestehen dieses Programms, betont Landrat Willibald Gailler bei der Präsentation der neuesten Zahlen: „Damit unterstützen wir den Erhalt einer gesunden Natur und unsere Landwirte in vorbildlicher Weise.“

Zusammen mit den laufenden Vereinbarungen aus den Vorjahren werden im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. nun ca. 2.000 Feldstücke mit einer Fläche von mehr als 2.300 ha nach naturschutzfachlichen Kriterien des VNP bewirtschaftet. Die jährliche Auszahlungssumme, die damit unmittelbar den landwirtschaftlichen Betrieben im Landkreis Neumarkt zugutekommt, beträgt ca. 1,16 Millionen Euro.

Im Landkreis Neumarkt kommt das Bayerische Vertragsnaturschutzprogramm schwerpunktmäßig in der Gebietskulisse der Natura 2000-Gebiete der Weißen – und Wissinger Laber, der Schwarzen Laber sowie im Gebiet des Biodiversitätsprojektes „Juradistl“ zur Anwendung. Der Hauptteil der Vereinbarungen bezieht sich auf die extensive Grünlandnutzung mit einem verspäteten Mähzeitpunkt ab dem 15. Juni einschließlich des Verzichts auf jegliche Düngung sowie Pflanzenschutzmittel. Damit wird auch einer Forderung aus dem letztjährigen Volksbegehren „Rettet die Bienen“ Rechnung getragen, wonach ab dem Jahr 2020 auf 10 % der Grünlandflächen Bayerns die erste Mahd nicht vor dem 15. Juni erfolgen soll.

Darüber hinaus werden mittels des VNP die für den Arten- und Biotopschutz bedeutsamen und ökologisch besonders wertvollen Mager- und Trockenrasen und Wacholderheiden, welche standortprägend für einen Juralandkreis wie Neumarkt i.d.OPf. sind, geschützt und gepflegt.

Diese Flächen sind auf Dauer nur durch eine extensive Weidenutzung zu erhalten. Dafür werden über das Vertragsnaturschutzprogramm Gelder zur Verfügung gestellt, damit sich diese Nutzung für die heimischen Schäfereibetriebe überhaupt wirtschaftlich rechnet.

Auf geeigneten Ackerstandorten beispielsweise dient die Maßnahme „extensive Ackernutzung“ des Vertragsnaturschutzprogramms (eine von vielen möglichen Vereinbarungen) dem Erhalt der mittlerweile seltenen und gefährdeten Ackerwildkrautflora, indem unter anderem auf eine Unkrautbekämpfung und Untersaat verzichtet wird.

VNP-interessierte Landwirte können sich gerne jederzeit an die Naturschutzfachkräfte der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. wenden (naturschutz@landkreis-neumarkt.de). Dort ist auch eine Informationsbroschüre zum Vertragsnaturschutzprogramm erhältlich.
 

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