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Ehemaliger Steinbruch bei Langenthal verkommt zum illegalen Motocross- und Quadparcour

08.05.2019 Neumarkt.

Die Europawahlen stehen bevor. Grund genug für den Landesbund für Vogelschutz (LBV), an die Errungenschaften der Europäischen Union im Umweltschutz zu erinnern. Vor allem das europäische Schutzgebietsnetz „Natura 2000“ gehört zu den Erfolgsgeschichten im Naturschutz. Auch im Landkreis Neumarkt sind vor rund 25 Jahren viele Flora-Fauna-Habitatgebiete (FFH-Gebiete) ausgewiesen worden, um europaweit bedrohte Tier- und Pflanzenarten zu schützen.

Eine dieser Tierarten ist die Gelbbauunke, eine Lurchart, die in kleinen und kleinsten Gewässern lebt. Solche Gewässer sind in der freien Natur selten geworden. Eines der letzten Refugien dieser Amphibienart ist der ehemalige Steinbruch bei Langenthal, Gemeinde Berg. Durch den Tagebau in früheren Jahren sind dort viele Löcher und Mulden entstanden, die sich mit Wasser gefüllt haben. Sie sind idealer Lebensraum der Gelbbauunken. Deshalb wurde der Steinbruch vom Freistaat Bayern als FFH-Gebiet gemeldet und geschützt.

Aber die Realität sieht leider düster aus: Obwohl der Eigentümer des Geländes die Zufahrtsstraßen abgesperrt hat und versucht, mit zusätzlichen Hindernissen den Zugang zu erschweren, tummeln sich auf dem Gelände offenbar regelmäßig Motocrossfahrer und Quadfahrer in großer Zahl. Die Halden und Hänge sind von tiefen Furchen durchzogen. Auf die Natur nehmen diese „Freizeitsportler“, die sich übrigens illegal in dem Gelände aufhalten, keinerlei Rücksicht.

Der LBV hält diesen Zustand für untragbar. Zwar kann man dem Steinbruchbesitzer keinen Vorwurf machen, denn der Eigentümer muss lediglich seiner Verkehrssicherungspflicht nachkommen, indem er die Zufahrtsstraßen sperrt und auf Schildern auf das Betretungsverbot hinweist. Die Verantwortung für den Naturschutz liegt bei den zuständigen Behörden, in diesem Falle bei der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neumarkt und der Höheren Naturschutzbehörde bei der Regierung der Oberpfalz. Nach Ansicht des LBV müsste das Gelände ringsum wirksam abgesperrt werden.

Die Behörden müssten dabei den Eigentümer unterstützen und die Öffentlichkeit informieren. Außerdem sollte ein Schutz- und Pflegekonzept für das Gebiet entwickelt werden. Der LBV wünscht sich, dass die Naturschutzbehörden die Initiative ergreifen und einen „Runden Tisch“ mit dem Eigentümer, den Naturschutzverbänden und ggf. der Gemeinde Berg einberufen, um dem europäischen Naturschutzrecht endlich Geltung zu verschaffen.

Ansonsten droht der Schutzzweck, nämlich die Erhaltung der Gelbbauchunken, buchstäblich unter die Räder zu geraten.

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