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Das Schloss in Berg - Verantwortung vor der Geschichte erfordert konkretes Handeln

03.12.2018 Berg.

Der Gemeinderat hat am in seiner letzten Sitzung die „Baugestaltungssatzung der Gemeinde Berg über die Gestaltung des Schlosses in Berg zum Schutz des historischen Erscheinungsbildes“ einstimmig erlassen. Die Satzung setzt Ortsrecht und tritt zum 01. Januar 2019 in Kraft.

„Wir – die derzeit lebenden Menschen – sind mit den vor uns gewesenen und den uns nachfolgenden Generationen verbunden. Noch dazu leben wir in Bayern in unseren Traditionen und wir sollten uns der großen Geschichte unseres Landes und unserer Gemeinden bewusst sein“, meinte Bürgermeister Helmut Himmler zur Thematik. Das  Schloss in Berg sei ein wesentlicher Teil der lokalen Geschichte von Berg über einen Zeitraum von rund 900 Jahren. In den Gemäuern wehe quasi „der Wind und der Geist der Jahrhunderte“. Es sei auch die  gemeinsame Verpflichtung, das relativ gut erhaltene und teilweise sanierte Denkmal für die kommenden Generationen zu erhalten. Die Eigentümer der Schlossanteile hätten unterschiedliche Gestaltungsziele ihres Eigentums und das kollidiere mitunter mit den Anforderungen des Denkmalschutzes. Daher sei es -so der Bürgermeister - erforderlich, einen verbindlichen Rahmen für künftige Bau- und Gestaltungsmaßnahmen in Form einer Gestaltungssatzung zu erlassen – im öffentlichen Interesse. Ohne diese Vorgaben durch klares Ortsrecht würde das Schloss zu einer beliebigen Wohnanlage verkommen und damit ginge zwangsläufig die Denkmaleigenschaft verloren. Durch die Vorgaben der Satzung können bei Baumaßnahmen staatliche Fördergelder abgerufen werden.

Himmler: „Es ist jetzt und in der Zukunft unsere gemeinsame Aufgabe, unserer großen Geschichte gerecht zu werden und das Berger Schloss als Denkmal zu erhalten bzw. weiter zu entwickeln.“ Selbstverständlich sei das nur in gutem Zusammenwirken mit den Eigentümern möglich.

Foto: Gemeinde Berg

 

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