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Förderung des ersten Kindergartenjahres in Kindertageseinrichtungen

12.06.2019 Berg.

Im Mai 2013 hat der Gemeinderat beschlossen, ab dem Kindergartenjahr 2013/2014 als freiwillige Leistung der Kommune den Besuch des ersten Kindergartenjahres mit 50 Euro pro Kind und Monat zu fördern. Die Gemeinde Berg unterstützt hiermit Familien, die ihre Kinder in Kindertageseinrichtungen betreuen lassen, über die bestehenden Regelungen hinaus:
 
Förderung des ersten Kindergartenjahres in Höhe von 50,00 Euro pro Kind und Monat; höchstens jedoch die tatsächliche Höhe des geleisteten Elternbeitrags.
 
Die Förderung erfolgt für alle Kinder, die mit Hauptwohnsitz in der Gemeinde Berg gemeldet sind und die das erste Jahr eine Kindertageseinrichtung gemäß Art. 2 Abs. 1 BayKiBiG (Kindergarten, Haus für Kinder) besuchen. Auch eine Betreuung in einer Einrichtung außerhalb unserer Gemeinde wird dabei anerkannt.
 
Wird ein Kind während eines Kindergartenjahres in einem Kindergarten aufgenommen, kann nur für die Monate ab Eintritt in den Kindergarten bis zum Ende des laufenden Kindergartenjahres ein Förderantrag gestellt werden. 
 
Leistungen Dritter an den Träger (z. B. Jugendamt übernimmt einen Teil des monatlichen Elternbeitrages) werden bei der Förderung angerechnet.
 
Sofern für dieses erste Kindergartenjahr bereits ein Elternbeitragszuschuss von Seiten des Freistaates Bayern gewährt wird, entfällt die Förderung der Gemeinde Berg (keine Doppelförderung!).

Nach dem Beschluss des Bayerischen Landtags am 16.05.2019 - den staatlichen Beitragszuschuss in Höhe von 100 Euro pro Monat auf die gesamte Kindergartenzeit auszuweiten - hat der Gemeinderat am 27.05.2019 beschlossen, seine Familienförderung zum 31.03.2019 einzustellen, da von Seiten des Freistaates Bayern ab 01.04.2019 der Besuch eines Kindergartens staatlich bezuschusst wird. Für das laufende Kindergartenjahr 2018/2019 bedeutet dies, dass die Gemeinde Berg nur noch die Monate September 2018 bis einschließlich März 2019 bezuschussen wird (keine Doppelförderung!).
Ausnahme:
Für Kinder des Geburtsjahrgangs 2016, welche im Kindergartenjahr 2018/2019 erstmals einen Kindergarten besuchen, wird über den 31.03.2019 hinaus (höchstens bis einschließlich des Monats August 2019) die freiwillige Leistung der Gemeinde Berg gewährt, da im laufenden Betreuungsjahr für diesen Geburtsjahrgang noch keine staatliche Förderung erfolgt.

Die Förderanträge liegen in allen Kindertageseinrichtungen in der Gemeinde Berg sowie in der Gemeindeverwaltung aus. Außerdem steht der Förderantrag auf der Homepage der Gemeinde Berg (www.berg-opf.de) unter der Rubrik "Formulare" zum Download bereit. Die Angaben zum Besuch der Kinder in einer Kindertageseinrichtung müssen auf dem Förderantrag von der jeweiligen Einrichtung bestätigt werden. Anschließend sind die Anträge bei der Gemeindeverwaltung Berg, Herrnstr. 1, 92348 Berg, einzureichen.
 
Beachten Sie bitte, dass Anträge ohne Bestätigung der jeweiligen Einrichtung nicht bearbeitet werden können. Der Förderantrag für das Kindergartenjahr 2018/2019 ist bis spätestens  30. September 2019 bei der Gemeindeverwaltung Berg einzureichen. Später eingehende Anträge können bei der Gewährung der Förderung für das Betreuungsjahr 2018/2019 nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Hinweis: Die Förderanträge liegen erst ab 19. Juni in den Einrichtungen und in der Gemeindeverwaltung aus bzw. stehen auf der Homepage der Gemeinde Berg unter der Rubrik „Formulare“ zum Download bereit.
 

 

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