Bekanntmachung zum Infektionsschutz
23.02.2021 Neumarkt / Landkreis.
Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Infektionsschutz nach § 24 Abs. 1 Nr. 1 der Elften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung Bezeichnung der zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten, auf denen eine Maskenpflicht gilt vom 22.02.2021, Az. 56-5304.7
1. Die Bekanntmachung zur Bezeichnung der zentralen Begegnungsflächen in Innenstädten, auf denen eine Maskenpflicht gilt, vom 16.12.2020, Az. 56-5304.7 wird wie folgt geändert:
1.1. Die Ziffern 1.1 und 1.3 werden ersatzlos gestrichen.
2. Die Bekanntmachung gilt am Tag nach ihrer Veröffentlichung als bekanntgegeben.
Hinweise: Die weiteren Regelungen der Bekanntmachung vom 16.12.2020, Az. 56-5304.7 bleiben unverändert in Kraft.