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Auch 2021 „Corona-Fördergeld“ für Vereine

26.01.2021 Neumarkt.

Vereine, die während des Lockdowns und auch in der aktuellen Situation mit den Kindern und Jugendlichen im Verein Kontakt hielten und diverse Projekte oder Hilfsangebote durchgeführt haben, werden für ihren Mehraufwand vom Kreisjugendring finanziell gefördert. Diese Modellförderung kann in Höhe von 150€ bis zu 300€ pro Aktion ausbezahlt werden und berücksichtigt Anträge bis zum 23.05.2021 (Beginn Pfingstferien). Bereits 2020 hat der KJR 80 Anträge von über 50 Vereinen bearbeitet und die entsprechenden Gelder ausbezahlt.
 
„Das Verbandsleben und die Jugendarbeit verändert sich seit Beginn der Corona-Ausnahmesituation, trotz Kontaktbeschränkung und Ausgangssperren geht es bei vielen weiter. Neue ungewohnte Wege werden gefunden, um den Kontakt zu Kindern und Jugendlichen zu halten und so Beziehungsarbeit zu machen. Die vielen kreativen Ideen, wie man die Kontaktbarrieren überwinden kann, hat Anerkennung verdient“, so KJR-Vorsitzender Tobias Endl.
 
Egal ob Text, Film, Foto oder ähnliches, der Kreativität sind keine Grenzen gesetzt. Vereine stellen mit Hilfe des Antragsformulars kurz ihre „Corona-Aktion“ zum Thema „Gemeinsam im Verein – daheim!“ vor. Inhaltlich sollte es darum gehen, was der Verein in dieser Zeit, in der persönliche Kontakte eingeschränkt sind, macht. Wie könnten zum Beispiel Gruppen- oder Trainingsstunden aussehen, an denen jeder von Zuhause aus teilnimmt? Hauptdarsteller sollten die Mitglieder sein und die Aktion sollte typisch für die Vereinsarbeit sein. Es können auch Aktionen sein, die bereits gestartet sind wie zum Beispiel Einkaufshilfe-Angebote für ältere oder kranke Mitmenschen.
 
Das Antragsformular und Informationsblatt ist auf der Homepage des Kreisjugendrings Neumarkt zu finden. Unter: https://www.kjr-neumarkt.de/zuschüsse
 
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