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Antragstellung für Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm 2023 – 2027

09.01.2023 Neumarkt / Landkreis.

Antragstellung für Bayerisches Vertragsnaturschutzprogramm 2023 – 2027 im Zeitraum 11.01-23.02.2023 möglich
 
Der kooperative Naturschutz des heimischen Naturreichtums und der vielfältigen Kulturlandschaften durch freiwillige Maßnahmen von Landwirten hat sich seit Jahrzehnten bewährt. Seit Mitte der 1990er Jahre besteht deshalb für Landwirte (bzw. Landnutzer) im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. die Option, im Rahmen des Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramms (VNP), die naturverträgliche Bewirtschaftung von ökologisch wertvollen Wiesen, Weiden und auch Äckern finanziell fördern zu lassen. 
 
Mit dem Bayerischen Vertragsnaturschutzprogramm werden ökologisch wertvolle Lebensräume erhalten und verbessert, die auf eine naturschonende Bewirtschaftung angewiesen sind. Landwirte verpflichten sich fünf Jahre lang die Flächen nach den Vorgaben des Naturschutzes zu bewirtschaften und werden dafür mit staatlichen Mitteln finanziell honoriert. Dabei können Grundleistungen wie die späte Mahd einer Wiese mit Zusatzleistungen wie dem „vollständigen Verzicht auf Düngung und Pflanzenschutz“ oder die „Verwendung eines Motormähers“ kombiniert und entsprechend honoriert werden. Dieses Baukastensystem schafft die Möglichkeit, spezifisch auf unterschiedliche Tier- und Pflanzenarten abgestimmte Bewirtschaftungen zu regeln, wobei auch die individuellen Gegebenheiten des jeweiligen landwirtschaftlichen Betriebes berücksichtigt werden können.
 
Die Antragstellung ist vom 11.01.2023 bis 23.02.2023 möglich. VNP-Interessierte Landwirte wenden sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail bei den zuständigen Fachkräften für Naturschutz der unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. 
 
Für Flächen, die in der Gemeinde Postbauer-Heng, Sengenthal, Berngau, Mühlhausen und Pyrbaum liegen, wenden Sie sich bitte an Frau Loos, Tel 09181 470 1393, 
loos.elisabeth@landkreis-neumarkt.de, erreichbar: Dienstag ganztägig, Mittwoch bis Freitag vormittags.
 
Für Flächen, die in der Gemeinde Deining, Berching, Dietfurt, Breitenbrunn, Freystadt und Seubersdorf liegen, wenden Sie sich bitte an Herr Falk, Tel 09181 470 1269, falk.joachim@landkreis-neumarkt.de, erreichbar Montag bis Donnerstag ganztägig, Freitag vormittags.
 
Für Flächen, die in der Gemeinde Velburg, Lauterhofen, Hohenfels, Pilsach, Berg, Neumarkt, Parsberg und Lupburg liegen, wenden Sie sich bitte an Frau Hapatzky, Tel 09181 470 1235, hapatzky.doreen@landkreis-neumarkt.de, erreichbar Montag bis Donnerstag ganztägig.
 
Aufgrund der neuen EU-Agrarpolitik haben sich im Vergleich zu den Vorjahren einige Änderungen im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung ergeben. Daher wird den Landwirten empfohlen sich auf der Homepage des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten unter dem Förderwegweiser Agrarumweltmaßnahmen vorab zu informieren.
 
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