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Alois Karl: 5G gehört auch in den ländlichen Raum

30.11.2018 Neumarkt.

Auch MdB Alois Karl hat sich bei den Wirtschaftspolitikern der CDU/CSU- Fraktion aus ländlichen Regionen eingereiht, die sich erfolgreich für einen gleichwertigen Ausbau des 5G-Mobilfunks in Stadt und Land eingesetzt haben. Die Vorteile des 5G-Mobilfunkstandards sind, dass die Datenübertragung mit deutlich weniger Verzögerung (unter einer Millisekunde) als heute erfolgt und dass die Datenmengen mit bis zu 10 Gigabit pro Sekunde bis zum Hundertfachen größer sein können als heute.

Der Mittelstand, so Alois Karl, sei bekanntlich größter Arbeitgeber in Deutschland, und vor allem in den ländlichen Regionen angesiedelt. „Damit unsere kleinen und mittleren Betriebe wettbewerbsfähig bleiben können, brauchen wir über die Möglichkeit lokaler Frequenzen hinaus eine gleichwertige 5G Versorgung auch auf dem Land. Denn nur mit dieser neuen Technologie sind innovative Dienste, Industrie 4.0 und das Internet der Dinge überhaupt möglich. Wir erwarten, dass künftig die weltweite Vernetzung der Geräte in vielen Bereichen einsetzen wird. Das reicht von der weltweiten Steuerung und Wartung von Industrieanlagen von einen Standort heraus bis zur Steuerung der verbrauchgerechten Einspeisung in unsere Stromnetze. Dafür ist diese 5G-Versorgung von entscheidender Bedeutung.“

Die Bundesnetzagentur hat in dieser Woche die Vorschriften zur Vergabe der 5GMobilfunkfrequenzen festgelegt. „Im Vergleich zum ursprünglichen Entwurf“, betont Alois Karl, „hat die Agentur wichtige Verbesserungen – insbesondere die ländlichen Räume betreffend – in die Frequenzbedingungen aufgenommen.“ Bei ihren Nachbesserungen habe die Bundesnetzagentur u.a. die Aufnahme aller Landes- und Staatsstraßen sowie aller Bahnstrecken und der wichtigsten Wasserwege ergänzt.

Dennoch besteht nach Alois Karls Überzeugung für eine wirklich flächendeckende Versorgung in Deutschland weiter Handlungsbedarf. Kritisch bei den 5G-Vergabebedingungen sei vor allem die Anrechnungsregelung, die für alle Verkehrswege abgesehen von den Bundesautobahnen gelten soll: Damit würden alle Netzbetreiber aus der Versorgungspflicht entlassen, sobald einer von ihnen eine bestimmte Straße ausbaut. Hier drohe ein Mobilfunk-Flickenteppich gerade im ländlichen Raum, wenn man ohne ein verpflichtendes Roaming der verschiedenen Anbietern mal Netz habe oder eben gerade keines. „Wir wollen daher das Telekommunikationsgesetz zügig ändern, um lokales Roaming verbindlich zu machen. Mir ist wichtig, dass alle Beteiligten Rechtssicherheit für die 5G-Frequenzauktion im Frühjahr 2019 erhalten,“ fordert Alois Karl. Die Gesetzesänderung müsse auch gleichzeitig einen höheren Bußgeldrahmen und mehr Transparenz bei der Netzabdeckung beinhalten.

Unabhängig von der bevorstehenden 5G-Frequenzauktion sei ein umfassendes Gesamtkonzept für den Mobilfunkausbau unter Einbindung der Bundesregierung, der Bundesnetzagentur und des Bundestages nötig. Dieses sollte bis Mitte 2019 vorliegen. Neben 5G in der Fläche müssten auch die Sprachtelefonie, 3G und 4G schnellstmöglich flächendeckend verfügbar sein. "Es ist einfach auf Dauer nicht hinnehmbar, wenn es auch in unserem Wahlkreis noch Ortschaften gibt, die keinen vernünftigen Mobilfunkzugang haben. Diese sogenannten weißen Flecken müssen zügig beseitigt werden", verdeutlichte der Abgeordnete.

Wichtig ist für Alois Karl, dass Unternehmen künftig auch Frequenzen für lokale Netze beantragen können. Das könnten Firmen dann nutzen, um an ihren Firmensitz zentral die Prozesse in ihrem Werk zu steuern.
 

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