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Aktueller Hinweis zu den Testmöglichkeiten im Testzentrum an der kleinen Jurahalle

17.11.2021 Neumarkt.

Tests sind ein Sicherheitsplus auch für Geimpfte und tragen zum Schutz vulnerabler Gruppen bei. Angesichts der wieder kostenfreien Bürgertestungen weist der Landkreis Neumarkt i.d.OPf. auf das Testzentrum an der kleinen Jurahalle in Neumarkt hin.
 
Eine Übersicht, wer für welchen Test anspruchsberechtigt ist und welche Nachweise mitzubringen sind:
 
PCR Teststelle:
 
Grundsätzlich sind nur noch Personen ohne Erkrankungssymptome anspruchsberechtigt. Ausgenommen sind Personen die unabhängig von Symptomen einen positiven Antigen-Test haben (Vgl. Nr. 1 d)).
 
Anspruchsberechtigte Personengruppen
 
Asymptomatische Kontaktpersonen die durch das Gesundheitsamt festgestellt worden sind.
Nachweis ID des Gesundheitsamtes oder Quarantänebescheid
 
Personen, die durch die Corona Warn-App die Warnung erhöhtes Risiko erhalten haben.
Nachweis: Corona Warn-APP
 
Asymptomatische Personen, die in medizinischen Einrichtungen (REHA, Krankenhäuser o.Ä.) behandelt, betreut, gepflegt werden oder untergebracht werden sollen (z.B. vor Aufnahme).
Nachweis: Nachweis der medizinischen Einrichtung
 
Nach einem positiven Antigen-Test oder einem positiven Pooling-Test mittels eines Nukleinsäurenachweises hat die getestete Person (unabhängig von Symptomen) einen Anspruch auf eine bestätigende Testung mittels eines Nukleinsäurenachweises des Coronavirus SARS-CoV-2 (PCR-Test). Dies gilt auch nach einem positiven Antigen-Test zur Eigenanwendung.
Nachweis: nicht notwendig
 
Beschäftigte in Pflegeeinrichtungen (nicht Krankenhäuser).
Nachweis: Arbeitsvertrag, ausgestellter Nachweis des Arbeitgebers
 
Personen die sich aufgrund einer medizinischen Kontraindikation nicht impfen lassen können. Ebenso wie Stillende
Nachweis: Ärztliches Zeugnis nach § 1 Abs.1 S. 2 Nr. 5 TestV oder anderweitiges ärztliches Zeugnis.
 
Schwangere bis 31.03.2022
Nachweis: Mutterpass
 
Öffnungszeiten
 
Bis zum 21.11.2021
 
Montag, Dienstag und Donnerstag   10:00 Uhr bis 13:00 Uhr                               
 
und                                                    13:45 Uhr bis 18:00 Uhr 
 
Mittwoch und Freitag                        13:45 Uhr bis 18:00 Uhr
 
 
Ab dem 22.11.2021
 
Montag bis Freitag                            09:00 Uhr bis 13:00 Uhr                                
 
                                                          13:45 Uhr bis 15:00 Uhr 
Terminvereinbarung
 
Eine Terminvereinbarung ist zwingend notwendig:
www.etermin.net/CoronaTestzentrum-RKT
 
Nachweiserfordernisse
 
Personalausweis
Krankenkassenkarte
Nachweis nach der jeweiligen oben genannten Anspruchsberechtigung
 
Schnellteststrecke/PoC-Antigentest
 
Anspruchsberechtigte Personengruppen
Asymptomatische Personen haben Anspruch auf Testung mittels PoC-Antigen-Test (Bürgertestungen).
 
Öffnungszeiten
 
Bis zum 21.11.2021        
 
Mittwoch und Freitag 10:00 Uhr bis 13:00 Uhr
 
Ab dem 22.11.2021
 
Montag bis Freitag 15:00 Uhr bis 18:00 Uhr (letzter Einlass 17:45 Uhr)
 
Terminvereinbarung
 
Eine Terminvereinbarung ist zu den oben genannten Öffnungszeiten nicht notwendig.
Nachweiserfordernisse
Personalausweis
Krankenkassenkarte
 
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