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7-Tage-Inzidenz-Wertes 5 Tage unter 100

19.05.2021 Neumarkt / Landkreis.

Bekanntmachung des Landratsamtes Neumarkt i.d.OPf. zum Vollzug der Zwölften Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung (12. BayIfSMV) 
Bekanntmachung über die Höhe des 7-Tage-Inzidenz-Wertes der COVID-19 Fälle für den Landkreis Neumarkt i.d.OPf. vom 19.05.2021, Az. 56-5304.7
 
Aufgrund von § 3 Nr. 2 und 3 der 12. BayIfSMV vom 5. März 2021 (BayMBl. 2021 Nr. 171, BayRS 2126-1-16-G), die zuletzt durch Verordnung vom 14. Mai 2021 (BayMBl. Nr. 337) geändert worden ist, macht das Landratsamt Neumarkt i.d.OPf. bekannt:
 
1. Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. hat die nach § 28a Abs. 3 Satz 12 Infektionsschutzgesetz (IfSG) bestimmte Zahl an Neuinfektionen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 je 100.000 Einwohner innerhalb von sieben Tagen (7-Tage-Inzidenz) den Wert von 100 an fünf aufeinander folgenden Tagen (15.05.2021: 86,9; 16.05.2021: 81,0; 17.05.2021: 91,4; 18.05.2021: 82.5; 19.05.2021: 89,9) unterschritten.
 
2. Im Landkreis Neumarkt i.d.OPf. gelten deshalb ab Freitag, den 21.05.2021, 0 Uhr, zusätzlich die Regelungen des § 28b IfSG und der 12. BayIfSMV, die an die Voraussetzung geknüpft sind, dass eine 7-Tage-Inzidenz von 100 unterschritten wird oder an die Voraussetzung geknüpft ist, dass die Inzidenz „zwischen 50-100“ liegt; dies gilt solange, bis sich nach § 3 Nr. 2 oder Nr. 1 der 12. BayIfSMV eine Änderung des maßgeblichen Inzidenzbereichs ergibt. 
 
Hinweis: Für den vollständigen Verordnungstext wird verwiesen auf die konsolidierte Lesefassung der 12. BayIfSMV 
(www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BayIfSMV_12/true).
 
Weitere Informationen folgen!
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