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Verkehrskontrolle führt zur Feststellung eines Haftbefehls und einer Fahrt ohne Fahrerlaubnis

08.10.2026 – Nittendorf / BAB 3

Am Mittwoch, 07.10.2026, gegen 14:30 Uhr, wurde der Fahrer eines Renault Megane auf der BAB A3 bei Nittendorf einer Verkehrskontrolle unterzogen. Im Rahmen der Kontrolle stellten die Beamten fest, dass gegen den 37-jährigen kroatischen Staatsangehörigen ein Haftbefehl vorlag. Durch die Zahlung der geforderten Geldstrafe konnte die Vollstreckung des Haftbefehls abgewendet werden.

Darüber hinaus stellte sich heraus, dass der Fahrzeugführer nicht im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis war. Gegen ihn wurde daher ein Strafverfahren wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet. Die Weiterfahrt wurde durch die Beamten unterbunden. Die Fahrzeugschlüssel wurden sichergestellt.

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