Schutz vor Gewalt darf nicht am Geld scheitern!
15.10.2026 – Neumarkt / Landkreis
Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN fordert Fortführung der Finanzierung für das autonome Frauenhaus Regensburg: „Schutz vor Gewalt darf nicht am Geld scheitern!“
Mit großem Unverständnis und scharfer Kritik reagiert die Kreistagsfraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN auf die Entscheidung der Landkreisverwaltung Neumarkt, die seit 1994 bestehende finanzielle Unterstützung für das autonome Frauenhaus Regensburg ab 2027 einzustellen. Mit einem offiziellen Antrag an den Kreistag fordert die Fraktion nun ein klares Bekenntnis des Landkreises sowie die Bereitstellung von Haushaltsmitteln zur Schließung der drohenden Finanzierungslücke.
„Dass der Landkreis Neumarkt seine finanzielle Beteiligung ausgerechnet jetzt beenden will, ist für uns ein absolutes No-Go“, betont Stefan Haas. „Hier geht es nicht um abstrakte Haushaltszahlen, sondern um den konkreten Schutz von Menschenleben. Gewalt gegen Frauen macht keinen Halt an Landkreisgrenzen.“
Verheerende Engpässe und konkrete Hilfe für Neumarkterinnen
Wie dramatisch die Lage im Gewaltschutzsystem ist, belegt die Jahresstatistik der Einrichtung: Im Jahr 2025 suchten 153 Frauen Zuflucht im autonomen Frauenhaus Regensburg. Aufgrund massiver Platzknappheit konnten lediglich 32 aufgenommen werden – 117 Frauen mussten abgewiesen werden. Von den 32 aufgenommenen Schutzsuchenden stammten fünf direkt aus dem Landkreis Neumarkt; zudem wurden 22 ambulante Beratungen für Betroffene aus dem Landkreis erbracht.
Trotz dieser eindeutigen regionalen Relevanz verweist die Neumarkter Verwaltung auf das neue bayerische Gewalthilfegesetz und behauptet, es bestehe rechtlich kein Raum mehr für eine freiwillige Defizitübernahme.
Ministerium widerlegt Landratsamt: Freiwillige Förderung bleibt rechtlich möglich
Dieser Begründung widerspricht die Kreistagsfraktion entschieden – gestützt auf eine Klarstellung des Bayerischen Staatsministeriums für Familie, Arbeit und Soziales. Demnach steht es den Kommunen rechtlich selbstverständlich frei, Frauenhilfesysteme auch künftig über freiwillige Zuschüsse zu unterstützen.
„Die Argumentation des Landratsamtes ist vorgeschoben. Es handelt sich keineswegs um ein juristisches Verbot, sondern um eine rein politische Prioritätensetzung“, so Stefan Haas weiter. „Dass man dem Team des Frauenhauses nicht einmal das erbetene persönliche Gespräch gewährt hat, ist ein fatales Signal an die Betroffenen und die engagierten Fachkräfte vor Ort.“
Drohende Finanzierungslücke abfedern
Zwar übernimmt der Freistaat Bayern mit dem Gewalthilfegesetz die Basisfinanzierung, doch durch die bayerische Ausführungsverordnung droht dem Frauenhaus Regensburg ab 2027 eine Finanzierungslücke von 80.000 bis 100.000 Euro jährlich – vor allem durch die problematische Deckelung und Koppelung der Sach- an die Personalkosten.
In ihrem Antrag fordert die Fraktion daher:
1. Verlässliche Solidarität: Die Beteiligung des Landkreises Neumarkt an den Kosten des Frauenhauses muss über das Jahr 2026 hinaus verbindlich fortgeführt werden.
2. Anteilige Defizitübernahme: Der Landkreis soll sich gemeinsam mit den Partnerkommunen (Stadt und Landkreis Regensburg, Kelheim und Cham) anteilig an der prognostizierten Lücke beteiligen.
3. Mittel im Haushalt 2027: Die notwendigen Gelder sind im kommenden Kreishaushalt einzuplanen.
4. Rückkehr zum Dialog: Die Kreisspitze muss unverzüglich in direkte Gespräche mit den Verantwortlichen der Schutzeinrichtung eintreten.
„Wer Frauen und Kinder vor häuslicher Gewalt schützen will, muss die notwendigen Schutzräume verlässlich ausstatten. Als kommunale Familie dürfen wir uns in dieser Frage nicht aus der Verantwortung stehlen“, so Stefan Haas abschließend.