Kreisverkehr "Pölling": Anpassungen der Zufahrtsverhältnisse der Bundesstraße 8
07.10.2026 – Neumarkt
Das Staatliche Bauamt Regensburg setzt im Rahmen des Unfallhäufungsprogramms auf Bundes- und Staatsstraßen im Oktober 2026 die Änderung der bestehenden Markierung an der Zufahrt der Bundesstraße 8 in den Kreisverkehrplatz "Pölling" als Sofortmaßnahme um.
Das Staatliche Bauamt Regensburg ändert die Zufahrtsverhältnisse am „Pöllinger Kreisel“. Ab dem 15. Oktober 2026 wird die bisher zweistreifige Zufahrt der Bundesstraße 8 auf einen Zufahrtsstreifen reduziert.
Ziel der Maßnahme ist die Reduzierung des örtlichen Unfallaufkommens im Bereich dieser Zufahrt. In den vergangenen Unfallbetrachtungszeiträumen kam es insbesondere im Zufahrtsbereich der B 8 in den Kreisverkehrplatz „Pölling“ zu Unfällen im Längsverkehr. Die Experten der örtlichen Unfallkommission sind sich einig: Die zweistreifige Zufahrt der B 8 aus Richtung Postbauer-Heng, stellt für die Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer ein Risiko dar und erschwert die ohnehin komplexe Fahraufgabe an dem hochfrequentierten Knotenpunkt im Herzen des Landkreises Neumarkt i. d. OPf.
Das Staatliche Bauamt Regensburg erhält regelmäßige Zuschriften von betroffenen Personen, die sich eine Entschärfung der Gesamtsituation wünschen. Insbesondere der Vorschlag zur Markierung einer Fahrstreifenbegrenzung auf der Kreisfahrbahn wird gegenüber dem Straßenbaulastträger regelmäßig angeregt. Aus technischer Sicht stellt diese Variante jedoch keine Handlungsmöglichkeit dar. Zum einen schließt das technische Regelwerk eine solche Markierung explizit aus, zum anderen ist die fehlende Markierung dem Unfallgeschehen nach, nicht die Ursache für die Unfallhäufungsstelle an der B 8. Die Besonderheit an der Kreisfahrbahn ist, dass der Fahrstreifen aufgrund der Breite zweistreifig befahrbar ist. Es gilt das Rechtsfahrgebot und innen fahrende Fahrzeuge überholen gemäß der StVO. Eine Pflicht zum Überholen hingegen sieht die StVO nicht vor.
Die Unfallkommission bewertet das Unfallgeschehen objektiv aus Sicht der Polizei, der Verkehrsbehörde und des Straßenbaulastträgers und erarbeitet Vorschläge, die im Rahmen von Koordinierungsbesprechungen mit der Regierung der Oberpfalz festgelegt werden. Die geänderte Verkehrsführung wurde bereits im Jahr 2025 im Rahmen dieser Abstimmungen als Sofortmaßnahme festgelegt.
Im Zuge der Umsetzung ist für die Dauer von drei Stunden mit einer halbseitigen Sperrung zu rechnen. Witterungsbedingt kann der Termin kurzfristig verschoben werden. Die neue Markierung sieht eine Sperrfläche im Zuge der derzeitigen äußeren Zufahrt vor. Damit bleiben Spurwechsel kurz vor der Kreiszufahrt aus und der Abstand zwischen der Zufahrt der B 8 und der Pöllinger Hauptstraße wird vergrößert. Die Beteiligten sind sich einig, dass dadurch der Verkehrsfluss innerhalb der Kreisfahrbahn verbessert wird und die Reaktionszeit für Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer aus dem Stadtteil Pölling kommend verlängert wird.
Allen Verantwortlichen ist bewusst, dass durch die Entfernung des zweiten Zufahrtsstreifens vor dem Knotenpunkt keine Überholmöglichkeit mehr besteht. Jedoch ist diese Sofortmaßnahme im Sinne der Verkehrssicherheit geeignet und geboten. Die Unfallkommission wird die Auswirkungen der geänderten Zufahrtsregelung verfolgen und bei Bedarf weitere Anpassungen vorschlagen.