IHK: Familienunternehmen in Ostbayern bei der Erbschaftsteuer nicht zusätzlich belasten

12.10.2026 – Regensburg

IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes: „Unternehmensnachfolgen dürfen nicht an steuerlichen Belastungen scheitern“

Noch vor der ausstehenden Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) zu einer in Karlsruhe eingereichten Verfassungsbeschwerde gegen das geltenden Erbschaftsteuerrecht hat die politische Reformdebatte Fahrt aufgenommen. Für die mittelständische Wirtschaft könnte eine neuerliche Entscheidung weitreichende Folgen haben, sagt IHK-Hauptgeschäftsführer Dr. Jürgen Helmes: Es wird vermutlich darum gehen, ob Familienunternehmen auch künftig ohne existenzbedrohende Liquiditätsprobleme von einer Generation auf die nächste übertragen werden können. 


Die IHK Regensburg für Oberpfalz / Kelheim spricht sich dafür aus, die bestehenden Verschonungsregelungen für Betriebsvermögen in der Erbschaftsteuer beizubehalten und praxisgerecht weiterzuentwickeln. Gerade in Ostbayern mit seiner hohen Zahl familiengeführter Unternehmen sind verlässliche Rahmenbedingungen für die Unternehmensnachfolge entscheidend. Sie sichern Investitionen, Beschäftigung und Wertschöpfung in der Region. 



„Bei der Nachfolge eines Familienunternehmens geht es nicht um die Weitergabe privaten Vermögens, sondern um die Fortführung eines wirtschaftlich tragfähigen Betriebs“, so Helmes. „Ohne Verschonungsregeln kann erheblicher Liquiditäts- und Finanzierungsdruck entstehen, der die Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit beeinträchtigen und damit auch Arbeitsplätze sowie regionale Wertschöpfung gefährdet kann.“ Nach Auffassung der IHK-Organiation hat sich das geltende Konzept bewährt. Es knüpft die steuerliche Begünstigung von Betriebsvermögen an klare Voraussetzungen wie die Weiterführung des Unternehmens und die Sicherung von Beschäftigung. Zugleich sieht Helmes Handlungsbedarf bei der praktischen Anwendung des Erbschaftsteuerrechts. Insbesondere die Unternehmensbewertung, die Regelungen zum Verwaltungsvermögen sowie verschiedene Nachweis- und Dokumentationspflichten sind vielfach unnötig komplex und führen zu erheblichen Rechtsunsicherheiten.



„Unternehmerinnen und Unternehmer brauchen Planungssicherheit, wenn sie ihren Betrieb an die nächste Generation übergeben“, so Helmes. „Statt zusätzlicher Belastungen brauchen wir einfachere, nachvollziehbare und rechtssichere Regeln, die den Besonderheiten familiengeführter Unternehmen gerecht werden.“ Die IHK setzt sich daher für praxisnähere Unternehmensbewertungen, eine einfachere Abgrenzung des Verwaltungsvermögens sowie flexiblere Behaltens- und Lohnsummenfristen ein. Auch notwendige Investitionen und Liquiditätszuführungen im Zuge der Unternehmensnachfolge dürfen steuerlich nicht erschwert werden. Mit Blick auf aktuelle Reformvorschläge warnt die IHK vor einer höheren Belastung von Betriebsvermögen. „Eine höhere Belastung würde den Finanzierungsdruck bei Unternehmensnachfolgen erhöhen und Investitionen, Beschäftigung und im Einzelfall sogar die Fortführung von Unternehmen erschweren. Gerade im Mittelstand ist ein erheblicher Teil des Vermögens langfristig im Unternehmen gebunden“, sagt Helmes.



Eine bloße Stundung wäre kein gleichwertiger Ersatz für die Verschonung, weil sie die Steuerlast lediglich über einen längeren Zeitraum verteilt. Sie beseitigt nicht den Finanzierungsdruck. Die für die Steuerzahlung gebundenen Mittel fehlen den Unternehmen für Investitionen, Innovationen und Beschäftigung. 



Bundesweit stehen in den kommenden Jahren nach Zahlen der IHK-Organisation rund 186.000 Familienunternehmen mit knapp drei Millionen Beschäftigten vor der Übergabe an die nächste Generation. „Bei diesen Übergaben entscheidet sich, ob Betriebe, Arbeitsplätze und ganze Regionen Zukunft haben“, sagt Helmes. „Eine Reform der Erbschaftsteuer sollte Nachfolgen erleichtern, Investitionen sichern und Beschäftigung erhalten – nicht zusätzliche Hürden schaffen.“

Ansprechpartner: Dr. Martin Kammerer, 0941 5694-247, Kammerer@regensburg.ihk.de

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