Audi BKK kündigt Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung in Niedersachsen und strebt Neuordnung an
17.08.2026 – Ingolstadt
Die Audi BKK hat ihren Vertrag zur hausarztzentrierten Versorgung (HzV) in Niedersachsen zum 31. Dezember 2026 gekündigt und strebt eine grundlegende Neuausrichtung an. Für die rund 60.000 eingeschriebenen Versicherten, die ca. 3.000 Ärztinnen und Ärzte sowie den knapp 1.700 Praxen ändert sich dadurch zunächst nichts: Bis zum Zustandekommen eines neuen Vertrags gelten die Bestimmungen des bisherigen Vertrags nach § 73b Absatz 5a SGB V weiter.
Ausschlaggebend für die Kündigung sind die Ergebnisse einer Prüfung der Abrechnungs- und Versorgungsdaten: Aus Sicht der Audi BKK ist belegt, dass den höheren Ausgaben keine unmittelbar zuordenbare zusätzliche Versorgungsleistung gegenübersteht. Für das Jahr 2024 beliefen sich die Aufwendungen für die hausarztzentrierte Versorgung in Niedersachsen auf rund 2,7 Millionen Euro.
Die Audi BKK will ihr Angebot zur hausarztzentrierten Versorgung in Niedersachsen gemeinsam mit den Vertragspartnern neu ausrichten. Im Mittelpunkt steht dabei das Ziel, eine verlässliche hausärztliche Betreuung sicherzustellen, die die Versorgung messbar verbessert, eine verbindliche Steuerungswirkung entfaltet und zugleich einen wirtschaftlichen Einsatz der Beitragsmittel gewährleistet. Hierzu wird die Audi BKK kurzfristig Gespräche mit den Vertragspartnern aufnehmen, um eine Neuausrichtung und eine Anschlussregelung zu vereinbaren.
Die hausärztliche Versorgung hat für die Audi BKK einen hohen Stellenwert. Hausärztinnen und Hausärzte bleiben zentrale Ansprechpartner für die Versicherten, gerade mit Blick auf das geplante Primärversorgungssystem. Zugleich ist die Audi BKK verpflichtet, ihre Verträge regelmäßig daraufhin zu prüfen, ob der zusätzliche finanzielle Aufwand und der nachweisbare Versorgungsnutzen in einem angemessenen Verhältnis stehen.
Nicht betroffen sind die Vollversorgungsverträge der Audi BKK in Bayern und Baden-Württemberg. Diese bestehen unverändert fort.