Zuschüsse für Jugendheime

12.07.2026 – Neumarkt / Landkreis

Der Kreistag des Landkreises Neumarkt i.d.OPf. hat im Haushalt 2026 zur Förderung von Jugendheimen Mittel in begrenzter Höhe bereitgestellt.
 
Gefördert werden Jugendheime in kirchlicher oder kommunaler Trägerschaft, beziehungsweise Maßnahmen von anerkannten Jugendverbänden.
 
Die Gesuche sind mit Formblatt in einfacher Ausfertigung bis spätestens 01.09.2026 mit den entsprechenden Kostenvoranschlägen bzw. Rechnungen beim Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., - Kreiskämmerei -, Nürnberger Str. 1, 92318 Neumarkt i.d.OPf. einzureichen. Die genaue Anschrift des Antragstellers mit Bankverbindung ist anzugeben. Später eingehende Anträge können für die Mittelvergabe 2026 nicht mehr berücksichtigt werden.
 
Formblätter sind im Landratsamt Neumarkt i.d.OPf., Bauteil A, Zimmer 140 erhältlich (Tel.: 09181/470-1120 oder -1349) und können auch übers Internet www.landkreis-neumarkt.de abgerufen werden.

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