Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Freitag, 19.04.2024 / 01:16:32 Uhr
Neumarkt/OPf.

4° C

 Nachrichten / Überregional

Weiteres Verfahren wegen des Verdachts der Bestechlichkeit und Bestechung

20.01.2017 Regensburg.

Im Zuge der bekannten Ermittlungen wegen auffälliger Spenden hat die Staatsanwaltschaft Regensburg bereits Ende vergangenen Jahres ein weiteres förmliches Ermittlungsverfahren eingeleitet, das sich gegen den vormaligen Oberbürgermeister der Stadt Regensburg Hans Schaidinger und einen Regensburger Bauunter- nehmer richtet. In diesem Verfahren wurden gestern mehrere Durchsuchungsbeschlüsse vollzogen und Unterlagen sichergestellt; Angaben zu den verschiedenen Durchsuchungsobjekten werden nicht gemacht. Aus ermittlungstaktischen Gründen sowie zum Schutz der Persönlichkeitsrechte der Betroffenen konnte die Ein- leitung des förmlichen Ermittlungsverfahrens nicht früher mitgeteilt werden.

Dem Alt-Oberbürgermeister wird Bestechlichkeit, dem mitbeschuldigten Bauunternehmer Bestechung vorgeworfen.

Nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft besteht der dringende Verdacht, dass der Alt-Oberbürgermeister noch in seiner Amtszeit das Wohnungsbauunternehmen des Mitbeschuldigten im Verfahren zur Vergabe des ehemaligen Areals der Nibelungenkaserne bewusst in rechtswidriger Weise einseitig unterstützt hat. Hierfür soll ihm der Mitbeschuldigte im Januar 2014 einen Beratervertrag in seinem Unternehmen mit einem monatlichen Honorar von 20.000 EUR sowie die kostenlose Nutzung seiner Segelyacht mit Skipper für eine Reise in Aussicht gestellt haben. Tatsächlich soll der Alt-Oberbürgermeister dieses Angebot im Mai 2014 ausdrücklich angenommen und im Oktober 2014 seine Beraterstelle angetreten haben. Lediglich ein einfacher Tatverdacht besteht dahingehend, dass der Alt-Oberbürgermeister das Angebot sogar schon vor dem 1. Mai 2014 und damit in seiner aktiven Dienstzeit stillschweigend – jedoch für den Unternehmer erkennbar angenommen hat. Daher besteht zwar der dringende Tatverdacht der Bestechung gegen den Unternehmer, aber nur der einfache Tatverdacht der Bestechlichkeit gegen den Alt-Oberbürgermeister. Denn der Tatbestand der Bestechung wäre bereits mit Abgabe des Angebots im Januar 2014 vollendet; der Tatbestand der Bestechlichkeit aber erst mit Annahme des Angebots, das noch in laufender Dienstzeit hätte erfolgen müssen.

Auf der Grundlage dieses Sachverhalts hat die Staatsanwaltschaft beim Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg einen (weiteren) Haftbefehl gegen den beschuldigten Unternehmer erwirkt, der bereits vorgestern mitvollzogen wurde. Als Haftgrund wurde Fluchtgefahr angenommen, da er in besonderer Weise Anlass und Möglichkeit zum Untertauchen hat.

Die Strafandrohung für Bestechlichkeit reicht gemäß § 332 Absatz 1 Strafgesetzbuch von 6 Monaten bis 5 Jahre und für Bestechung gemäß § 334 Absatz 1 Strafgesetzbuch von 3 Monaten bis 5 Jahre Freiheitsstrafe, sofern kein minder schwerer Fall angenommen wird.

Der Beschuldigte Bauunternehmer befindet sich bereits seit vorgestern in Untersuchungshaft. Nach Eröffnung des Haftbefehls hat der Ermittlungsrichter des Amtsgerichts Regensburg die Haftfortdauer angeordnet. Dies gibt Anlass daran zu erinnern, dass bis zur Rechtskraft eines möglichen verurteilenden Urteils im Strafverfahren auch weiterhin die Unschuldsvermutung gilt.
 

« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: