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Verbotene Prostitution

12.04.2018 Cham.

Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg ergaben Hinweise, dass Frauen in einer Privatwohnung im östlichen Landkreis verbotswidrig der Prostitution nachgingen. Der Wohnungsinhaber und die Frauen sehen sich nun mit polizeilichen Ermittlungen konfrontiert.
 
Im März ergaben sich in enger Zusammenarbeit zwischen Schutz- und Kriminalpolizei im Landkreis Cham Hinweise darauf, dass Frauen aus osteuropäischen Ländern, entgegen dem bestehenden Verbot, der Prostitution nachgehen. Über einen Fall in einem Hotel berichtete bereits die Polizeiinspektion Cham.

Ermittler der Kriminalpolizeiinspektion Regensburg führen derzeit Ermittlungen durch, da drei Frauen mit rumänischer Staatsangehörigkeit in einem Wohnhaus im östlichen Landkreis Cham offensichtlich Liebesdienste gegen Bezahlung anboten. Dabei zeigte sich, dass die Frauen auch nicht über die nach dem Prostitutionsschutzgesetz erforderliche Anmeldebescheinigung verfügten. Entsprechende Belehrungen wurden durchgeführt, die zuständigen Fachbehörden eingebunden und die weitere Ausübung untersagt.

Die Ermittler prüfen nun, ob die Handlungen der Frauen als Ordnungswidrigkeiten zu werten sind oder ob gar Straftatbestände verwirklicht wurden.

Gegen den Wohnungsinhaber wurden strafrechtliche Ermittlungen unter anderem wegen der Förderung der verbotenen Prostitution eingeleitet.

Die Ermittlungen zu den genauen Umständen dauern an.
 

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