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Systemwechsel in der Pflegeversicherung verständlich erklärt: Videos der Audi BKK online

23.12.2016 Neumarkt / Ingolstadt.

In der Pflegeversicherung treten zum Jahreswechsel durch das Pflegestärkungsgesetz II (PSG II) zahlreiche Änderungen in Kraft. Die Audi BKK hat daher zusammen mit dem Medizinischen Dienst der Krankenkassen (MDK) aus Bayern Experten-Interviews aufgenommen, in denen die wichtigsten Neuerungen verständlich präsentiert werden.
 
Verbesserte Leistungen, mehr Anspruchsberechtige und vor allem eine neue Bezugsgröße zur Feststellung der Pflegebedürftigkeit bedeuten einen grundlegenden Systemwechsel in der Pflegeversicherung. Zum Jahreswechsel gibt es für pflegebedürftige Personen, Angehörige und Interessierte viel zu beachten. In fünf Videos stellen die Experten der Audi BKK und des MDK Bayern die komplexen Sachverhalte verständlich dar. Einzusehen sind die Videos auf der Homepage der Audi BKK unter der Rubrik Service und Experteninterviews:
 
1. Pflegegutachten: Wie werden die neuen Pflegegrade ermittelt? 3:17 Min - https://youtu.be/7b3gCkipa-I
 
2. Pflegeantrag: Muss ein neuer Pflegeantrag gestellt werden? 4:28 Min - https://youtu.be/w_kjWOgPc80
 
3. Pflegebegriff: Was versteht man unter Pflegebedürftigkeit? 4:31 - https://youtu.be/IbXOxABB9JY
 
4. Pflegegrade: Aus Pflegestufen werden Pflegegrade.
3:15 - https://youtu.be/pMueNtSEBQE
 
5. Im Überblick: Die wichtigsten Änderungen.
4:09 - https://youtu.be/DHibrC4Q_Gs
 
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