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Mann greift seinen Nachbarn und dessen Sohn mit einem Messer an

27.12.2017 Pfaffenhofen a. d. Ilm.

Am späten Dienstagnachmittag griff ein 55-Jähriger Mann seinen Nachbarn und dessen Sohn mit einem Messer an und verletzte die beiden lebensgefährlich. Der Tatverdächtige konnte von der Polizei kurz nach der Tat festgenommen werden.
 
Der 51-jährige Vater war am Dienstag, 26.12.2017 gegen 16:30 Uhr zusammen mit seinen 17 und 12-Jährigen Söhnen von einem Ausflug in sein Wohnhaus im östlichen Stadtgebiet Pfaffenhofen zurückgekehrt. Im Treppenhaus des Mehrfamilienhauses attackierte ein 55-Jähriger Wohnungsnachbar den Familienvater massiv mit einem Messer und fügte ihm schwere Verletzungen zu. Auch dem 17-Jährigen, der seinem Vater zu Hilfe kam, brachte der Angreifer erhebliche Verletzungen bei. Der 12-jährige Bruder konnte sich in die Wohnung flüchten und blieb unverletzt. Beide schwer Verletzten mussten mit lebensbedrohlichen Verletzungen vom alarmierten Rettungsdienst zur weiteren Versorgung in naheliegende Krankenhäuser verbracht werden.
 
Den ebenfalls alarmierten Polizeieinsatzkräften der Polizeiinspektion Pfaffenhofen gelang es den Tatverdächtigen kurz nach der Tat in seiner Wohnung festzunehmen. Er machte infolge der Abwehrhandlungen der Opfer Verletzungen geltend und wurde deshalb zur Behandlung in ein Krankenhaus verbracht. Die vermutliche Tatwaffe, ein Küchenmesser, konnte im Zuge der weiteren Tatortarbeit im Umfeld der Wohnung durch die Kriminalpolizeiinspektion Ingolstadt sichergestellt werden. Für die Betreuung des unverletzten Kindes wurde ein Kriseninterventionsteam hinzugezogen.
 
Ersten Erkenntnissen zufolge, bestanden bereits länger andauernde Nachbarschaftsstreitigkeiten zwischen dem Tatverdächtigen und dem Opfer. Ob hierin das Tatmotiv liegt ist derzeit noch offen, da sowohl Vernehmungen des Tatverdächtigen als auch der Opfer noch ausstehen. Diese sind derzeit nicht vernehmungsfähig. Für Vater und Sohn besteht weiterhin Lebensgefahr.
 
Die sachleitende Staatsanwaltschaft Ingolstadt geht aufgrund der Tatumstände von einem versuchten Tötungsdelikt aus und stellt Antrag auf Haftbefehl. Die Entscheidung über die Haftfrage soll vom Ermittlungsrichter im Laufe des heutigen Tages getroffen werden.
 
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