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Lkw-Fahrer mit Haftbefehl gesucht

06.09.2017 A9 Richtung München.

Ein 49-Jähriger polnischer Fahrer eines Sattelzuges wurde am Dienstabend auf der Rastanlage Köschinger Forst angehalten, da er den erforderlichen Mindestabstand zum vorausfahrenden Gespann unterschritt. Im Rahmen der Kontrolle wurde festgestellt, dass gegen den Lkw-Fahrer ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Heidelberg wegen fahrlässiger Körperverletzung vorlag. Die Haftstrafe könnte auch durch Leistung einer Geldzahlung von 970 Euro abgewendet werden. Sein Arbeitgeber in Polen erklärte sich bereit den Betrag zu überweisen. Das Geld wird vermutlich im Laufe des heutigen Tages überwiesen. Im Anschluss kann er dann seine Fahrt fortsetzen.

 

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