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Haushalt 2017: Bund entlastet Länder

13.02.2017 Berlin.

Zur Entlastung der Länder und Kommunen durch den Bund im Haushalt 2017 erklärt die Bundestagsabgeordnete Barbara Lanzinger:
„Erneut haben wir im Deutschen Bundestag einen Bundeshaushalt beschlossen, der ohne neue Schulden auskommt. Zudem entlastet der Bund Länder und Kommunen auch im Haushaltsjahr 2017. In der gesamten laufenden Legislaturperiode beträgt die zusätzliche finanzielle Entlastung der Länder und Kommunen insgesamt rund 95 Milliarden Euro. Damit ist allerdings die Belastungsgrenze des Bundes zunehmend erreicht. Auch der Bundesrechnungshof hat erneut vor einer Überlastung des Bundeshaushaltes gewarnt. Zugleich fordern einzelne Länder zusätzliche Mittel vom Bund und geben die Gelder nicht an die Kommunen weiter, die sie am dringendsten benötigen.
Aus rechtlichen Gru?nden darf der Bund allerdings die Mittel nicht direkt an die Kommunen auszahlen, sondern ist auf Transferwege angewiesen – insbesondere die Umsatzsteueranteile der Kommunen und die Beteiligung des Bundes an den Kosten der Unterkunft im Rahmen des SGB II. Somit kann der Bund also nicht gezielt finanzschwache Kommunen entlasten. Dies erfolgt nur durch die Länder und die Ausgestaltung des kommunalen Finanzausgleichs.
Auch im Bereich der Integrationskosten liegt die Verantwortung bei den Ländern fu?r eine angemessene finanzielle Ausstattung der Kommunen entsprechend zu gewährleisten. Die Länder stehen in der Verantwortung die Mittel, die der Bund zur Verfu?gung stellt auch an die Kommunen weiterzugeben.“

Die Zahlen fu?r Bayern:

Entlastung Asylbeschleunigungsgesetz und Integrationspauschale fu?r Bayern
2016: 967,6 Millionen Euro
2017: 357,4 Millionen Euro
Integrationspauschale (jährlich 2016-2018): 312,6 Millionen Euro

Übernahme der Kosten der Unterkunft nach SGB II fu?r anerkannte Asyl- und Schutzberechtigte fu?r Bayern
2016: 62,1 Millionen Euro
2017: 139,8 Millionen Euro
2018: 201,9 Millionen Euro

Kommunalentlastung fu?r Bayern
deutschlandweit 1 Milliarde Euro (pro Jahr in 2015-2017)
fu?r Bayern: 118,7 Millionen Euro
deutschlandweit 1,5 Milliarden Euro fu?r 2017
fu?r Bayern 2017: 201,7 Millionen Euro

Verteilung der Mittel nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz fu?r Bayern
Kapitel 1: 289,2 Millionen Euro
Kapitel 2: 293 Millionen Euro

Bundesleistung fu?r die Grundsicherung im Alter fu?r Bayern
2016: 780 Millionen Euro
2017: 855,6 Millionen Euro

Investitionsprogramm „Kinderbetreuungsfinanzierung“ fu?r Bayern (Verfu?gungsrahmen)
Programm 2008-2013: 339,9 Millionen Euro
Programm 2013-2014: 91,8 Millionen Euro
Programm 2015-2018: 87 Millionen Euro
Programm 2017-2020: 178 Millionen Euro

Betriebskostenzuschuss Kitaausbau fu?r Bayern
2016: 132,1 Millionen Euro
2017-2018 jeweils: 147,7 Millionen Euro

Mittel fu?r Bayern gemäß Entflechtungsgesetz (jährlich von 2014-2019)
Kommunale Verkehrswege: 196,1 Millionen Euro
Hochschulbau: 120 Millionen Euro
Bildung 2,1 Millionen Euro
Wohnraumförderung: 198,1 Millionen Euro

Verwendung der BAföG-Mittel in Bayern
Pro Jahr: 155,1 Millionen Euro
(Deutschland gesamt: 1.169,7 Millionen Euro)

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