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Gesetz zu Leiharbeit und Werkverträgen jetzt im Bundestag - 125.000 Leiharbeiter in Bayern

17.10.2016 Nürnberg.

NGG will gleiches Geld für gleiche Arbeit
 
Immer mehr „Jobs zweiter Klasse“: Die Zahl der Leiharbeiter in Bayern hat stark zugenommen. Im vergangenen Jahr gab es nach Angaben der Arbeitsagentur rund 125.000 Beschäftigte in Leiharbeit – mehr als doppelt so viele wie zehn Jahre zuvor. Damals gab es im Freistaat rund 58.300 Leiharbeiter, wie die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten mitteilt. Die NGG Nürnberg-Fürth spricht von einer alarmierenden Tendenz – und fordert die Politik zum schnellen Handeln auf. Auch Bundestagsabgeordnete aus dem Landkreis Neumarkt in der Oberpfalz könnten in Berlin einen Beitrag leisten, sagt NGG-Geschäftsführerin Regina Schleser.
„Gerade berät der Bundestag über ein Gesetz gegen den Missbrauch von Leiharbeit und Werkverträgen. Die Zahlen zeigen, dass wir eine Regelung dringender brauchen denn je“, so Schleser. Allerdings müsse am Gesetz noch deutlich nachgebessert werden, um den „Wildwuchs im heimischen Arbeitsmarkt“ wirklich zu bekämpfen.
Bei der Leiharbeit werden Beschäftigte an einen Betrieb verliehen, wo sie dann für den gleichen Job weniger Geld bekommen als das Stammpersonal. Ursprünglich sollte das einmal auf temporäre Auftragsspitzen bei den Unternehmen beschränkt sein. „Missbrauch gibt es aber dann, wenn permanent ein fester Anteil der Arbeitnehmer als Leiharbeiter beschäftigt ist“, sagt Regina Schleser. Das nutzten Chefs letztlich allein zur Lohn-Drückerei. Und die Leiharbeiter bekämen meist keine Chance, ins Stammpersonal aufzurücken.
Außerdem seien Leiharbeiter bei der Altersvorsorge und beim Urlaub schlechter gestellt als die Stammbelegschaft, kritisiert der Gewerkschafter. Das neue Gesetz müsse dem Anstieg dieser „2.-Klasse-Jobs“ endlich einen Riegel vorschieben. Betroffen von Leiharbeit seien auch Teile der bayerischen Lebensmittelindustrie – mit 106.000 Beschäftigten einer der größten Industriezweige des Freistaats.
Der Gesetzentwurf von Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles sieht im Wesentlichen vor, dass Leiharbeiter spätestens nach neun Monaten in einem Betrieb die gleiche Bezahlung bekommen wie das Stammpersonal. Die Höchstverleihdauer soll auf 18 Monate begrenzt werden. Dies gelte jedoch, so Schleser, „nur für Personen, nicht aber für die Arbeitsplätze. Damit können Leiharbeiter im Prinzip alle 18 Monate einfach ausgetauscht werden“. Auch Betriebsräte sollen nach dem geplanten Gesetz lediglich Informationsrechte bekommen, aber keine Mitbestimmungsrechte, bemängelt die NGG.
„Trotz allem wäre das Gesetz ein erster Schritt“, betont Haberl. „Deshalb darf es im Bundestag auch auf keinen Fall scheitern.“ Die heimischen Parlamentarier seien in der Pflicht, die Interessen der wachsenden Zahl an Leiharbeitern zu vertreten. Dafür müsse das Gesetz so scharf wie möglich formuliert sein, fordert die NGG Nürnberg-Fürth.
 
 
Foto: NGG

 

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