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Barbara Lanzinger: „Down-Syndrom-Test als Kassenleistung nicht hinnehmbar“

20.02.2017 Amberg.

Zur Forderung Down-Syndrom-Bluttests als Kassenleistung anzubieten erklärt die Amberger Bundestagsabgeordnete Barbara Lanzinger:
 
„Eine Zulassung des Down-Syndrom-Bluttests halte ich generell für unmenschlich. Die Pränatadiagnostik und vor allem der Down-Syndrom-Test dienen der Selektion von ungeborenem Leben und sind ethisch verwerflich. Wird während der Schwangerschaft beim ungeborenen Kind eine Abweichung der Chromosomen festgestellt, belastet dies die Frau in unvorstellbarem Maß. Die Mehrheit der Frauen entscheidet sich meist auch für einen Schwangerschaftsabbruch. Kein Mensch hat das Recht auf ein Kind, niemand hat das Recht auf ein gesundes Kind!

Es darf niemals in unserer Gesellschaft dazu kommen, dass wir zwischen lebenswert und lebensunwert unterscheiden. Wir müssen alles tun, um zu verhindern, dass der Down-Syndrom-Test zur selbstverständlichen Kassenleistung wird. Werdende Eltern müssen kritisch bei ihren Ärztinnen und Ärzten nachfragen und selbst überlegen, welche Untersuchungen vor der Geburt sinnvoll sind. Dabei müssen wir sie unterstützen.“
 
Hintergrund:

Seit August 2016 prüfen Krankenkassen und Ärzte eine Übernahme der Kosten des Bluttests bei sogenannten Risikoschwangerschaften. Seit 2012 ist der Test, bei dem mittels genetische Blutanalyse von Schwangeren auf die Störungen in den Chromosomen des ungeborenen Kindes geschlossen werden kann in Deutschland verfügbar. Der Gemeinsame Bundesausschuss hat ein Verfahren eingeleitet, ob und wie der Down-Syndrom-Bluttest die bisher übliche Biopsie der Plazenta oder der Fruchtwasseruntersuchung als Regelleistung eingestellt werden kann. Die Kosten einer solchen Untersuchung liegen derzeit bei mehreren hundert Euro. Bislang wird er von vielen gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlt.
 

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