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Anklage gegen ASB-Mitarbeiter wegen Abrechnungsbetrugs

19.04.2023 Nürnberg.

Die ZKG bei der Generalstaatsanwaltschaft Nürnberg hat gegen drei ehemalige leitende Mitarbeiter des Arbeiter-Samariter-Bundes Bayern (ASB) im Alter von 68, 55 und 52 Jahren wegen bandenmäßigen Abrechnungsbetrugs Anklage zum Landgericht Nürnberg-Fürth erhoben. Betrugsschaden bei den Kostenträgern laut Anklageschrift: über 4,7 Millionen Euro.
 
Die Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG) geht in ihrer Anklage aufgrund ihrer Ermittlungen davon aus, dass die angeklagten leitenden Mitarbeiter im Zeitraum 2013 bis 2018 im Namen des ASB gegenüber den Kostenträgern überhöhte rettungsdienstliche Kosten vorgespiegelt haben, die tatsächlich nicht entstanden waren. Dadurch sollen über 4,7 Millionen Euro zu viel abrechnet und dem ASB erstattet worden sein. Ziel der Angeschuldigten soll es gewesen sein, dem ASB-Landesverband durch die unberechtigten Auszahlungen zusätzliche Gelder zu verschaffen, um diese für andere – nach Auffassung der Angeschuldigten unterfinanzierte - Aufgaben des ASB Bayern verwenden zu können.
 
Einer der ehemaligen Mitarbeiter soll zudem im Jahre 2014 einen Pkw Renault der ASB-Notfallhilfe im Wert von über 8.000,- Euro bei sich abgestellt und später auf seine Ehefrau angemeldet haben, die ihn anschließend jahrelang genutzt haben soll. Dies soll er durch die unwahre Behauptung verschleiert haben, der Pkw sei vom ASB nach Rumänien gespendet worden. Zudem soll er im Jahr 2019 gut 63.000,- Euro aus dem Vermögen des bereits liquidierten „Arbeiter-Samariter-Bund, Regionalverband Ingolstadt eingetragener Verein (e.V.)“ durch Überweisung auf sein privates Konto veruntreut haben.
 
Zur Erläuterung der Betrugsvorwürfe: Der ASB betätigt sich unter anderem im Bereich des öffentlichen Rettungsdienstes. Die Betriebs- und Vorhaltekosten beim Betrieb eines Rettungsdienstes sind durch die Kostenträger zu erstatten, soweit kein anderweitiger Ersatz wie zum Beispiel durch Zahlungen privater Krankversicherungen erfolgt. Kostenträger sind die gesetzlichen Krankenkassen und die Träger der gesetzlichen Unfallversicherung.
 
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Presseberichterstattung im Jahr 2019 über die Abrechnung zu hoher Kosten im Rettungsdienst beim ASB. Zudem unterrichtete die Arbeitsgemeinschaft der Krankenkassenverbände in Bayern die Staatsanwaltschaft von einer Abrechnung beim ASB mit Phantasiezahlen.
 
Strafbar gemacht haben sollen sich die Angeschuldigten wegen Betrugs in 5 bzw. 6 Fällen, wobei es sich um zu dritt arbeitsteilig und damit bandenmäßig begangene Taten handeln soll. Einer der ehemaligen Mitarbeiter soll sich zusätzlich wegen Untreue in 2 Fällen strafbar gemacht haben.
 
Teilweise ist der Schaden bereits durch den ASB-Landesverband wiedergutgemacht. Noch offen ist nach Auffassung der ZKG die Rückzahlung eines Betrags von gut 850.000,- Euro. Die ZKG strebt daher die Einziehung dieses Betrages im Rahmen der Hauptverhandlung an.
 
Mit den polizeilichen Ermittlungen betraut war das Fachkommissariat für herausragende Wirtschaftsdelikte in Mittelfranken.
 
Im Ermittlungsverfahren zeigte sich der Angeschuldigte, dem dies zur Last liegt, hinsichtlich des veruntreuen Pkws geständig. Auch zum weiteren Tatvorwurf haben sich die Angeschuldigten geäußert, nur einer von ihnen ist jedoch weitgehend geständig.
 
Es wird darauf hingewiesen, dass die Angeschuldigten bis zu einer etwaigen rechtskräftigen Verurteilung als unschuldig gelten.
 
Über die Zulassung der 101 Seiten umfassenden Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens muss jetzt das Landgericht Nürnberg-Fürth entscheiden, das bayernweit für solche Verfahren zuständig ist.
 
Zur Bayerische Zentralstelle zur Bekämpfung von Betrug und Korruption im Gesundheitswesen (ZKG): Die ZKG ist im Wesentlichen zuständig für Korruptions- und Vermögensstraftaten, die Angehörige der Heilberufe, welche für die Berufsausübung oder die Führung der Berufsbezeichnung eine staatlich geregelte Ausbildung benötigen, im unmittelbaren Zusammenhang mit ihrer Berufsausübung begehen.
 
Die Zuständigkeit der ZKG erstreckt sich auf den gesamten Freistaat Bayern. Sie umfasst das gesamte Ermittlungs- und Strafverfahren. In den von ihr geführten Verfahren nimmt die Zentralstelle auch die Aufgaben der Vollstreckungsbehörde wahr.
 
Im Rahmen dieser Zuständigkeit nimmt die ZKG (anonyme) Hinweise auf Straftaten unter der URL: https://www.bkms-system.com/ZKG entgegen.
 
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