Das Nachrichtenportal für Neumarkt/OPf.
Mittwoch, 15.05.2024 / 02:41:55 Uhr
Neumarkt/OPf.

13° C

 Nachrichten / Stadt

Zugang zu den Verwaltungsgebäuden wieder möglich

01.04.2022 Neumarkt.

Der Zugang zu den Gebäuden der Stadtverwaltung Neumarkt ist ab Montag, 04.04.2022 wieder möglich. In den Rathäusern und Verwaltungsräumen gilt aber für Besucher weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht. Um jedoch das Risiko einer Verbreitung der Corona-Infektion zu minimieren, empfiehlt die Stadt ihren Bürgern, persönliche Besuche in den Rathäusern auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Soweit dies möglich ist, sollten Angelegenheiten telefonisch, per Mail oder per Post erledigt werden. Darüber hinaus wird für persönliche Vorsprachen in den Rathäusern geraten, vorab einen Termin mit dem erforderlichen Ansprechpartner zu vereinbaren. Eine Sonderreglung gibt es in den besucherstarken Bereichen Einwohnermeldeamt, Standesamt und Ordnungsamt. Für diese gilt nach wie vor, dass der Zugang nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich ist. Diese Ämter sollen erst ab 25.04.2022 für den freien Zugang wieder geöffnet werden, wobei auch dann weiterhin eine vorherige Terminvereinbarung dringend empfohlen wird. Bei der Stadtbibliothek, der Musikschule, den Museen, dem Stadtarchiv und bei Ausstellungen entfällt die 3G-Regelung. Es erfolgt auch keine Zutrittskontrolle aus Gründen der Corona-Pandemie mehr, die Stadt empfiehlt aber dringend, in den Räumen eine FFP-2-Maske zu tragen. Gleiches gilt für die städtischen Kultureinrichtungen und bei Veranstaltungen der Stadt, wo es keine 2G-Regelung und deren Kontrolle beim Zutritt mehr gibt. Aber auch hier wird dringend empfohlen in den Innenräumen eine FFP-2-Maske zu tragen. Im Hinblick auf Trauungen im Standesamt Neumarkt gilt die FFP-2-Maskenpflicht ab dem Zugang zum Gebäude bis in den Trausaal. Am Sitzplatz im Trausaal kann die Maske abgenommen werden. Im Hinblick auf die nach wie vor kritische Situation beim Infektionsgeschehen bittet die Stadt Neumarkt die Bürgerinnen und Bürger generell weiterhin um vorsichtiges Verhalten, sie sollten - soweit möglich - Abstände einhalten und Masken tragen, darüber hinaus sollten auch die bisherigen Hygieneregeln weiter befolgt werden.

« zurück


Diese Themen könnten Sie auch interessieren: