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 Polizeiberichte

Montags-Spaziergänge in Neumarkt und Berching

15.02.2022 Neumarkt / Landkreis.

In Neumarkt und Berching versammelten sich am Abend des 14.02.2022 erneut Teilnehmer zu „Corona-Spaziergängen“ und machten damit vermeintlich auf Ihre Unzufriedenheit mit den derzeit geltenden staatlichen Vorschriften zur Eindämmung der Corona-Pandemie aufmerksam. Diese nicht angemeldeten „Spaziergänge“ wurden polizeilich als Versammlungen eingestuft, beschränkt und teilweise begleitet. Polizeilich wird zwar in erster Linie das Rechtsgut der Versammlungsfreiheit geschützt, jedoch müssen auch die Regeln der Infektionsschutzverordnung, des Bayerischen Versammlungsgesetzes und insbesondere das Abstandsgebot eingefordert werden. Festgestellte Verstöße können dabei Ordnungswidrigkeiten bzw. sogar Straftaten sein.
 
Die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. rät grundsätzlich:
 
- Melden Sie als Veranstalter entsprechende Demonstrationen rechtzeitig an. Dies ist kostenfrei beim zuständigen Landratsamt möglich.
- Besuchen Sie als Teilnehmer nur angemeldete Demonstrationen
 
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