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 Polizeiberichte

E-Scooter - Opa und Enkel stürzen

28.04.2022 Berg.

Am Nachmittag des 27.04.2022 war ein 65-jähriger Mann zusammen mit seinem 4-jährigen Enkel auf einem E-Scooter im Bereich der Neumarkter Straße unterwegs. Aus Unachtsamkeit kam er mit dem Vorderrad des Fahrzeuges an den dortigen Bordstein. In der Folge stürzten beide zu Boden. Während der 4-Jährige glücklicherweise mit dem Schrecken davon kam, wurde der Großvater zur medizinischen Versorgung einer leichten Verletzung in das Klinikum gebracht. Am E-Scooter entstand ein Sachschaden von rund 100 Euro. Der 4-Jährige Bub trug glücklicherweise einen Helm. Der 65-Jährige hatte darauf verzichtet. Der Verkehrsunfall wurde durch die Polizeiinspektion Neumarkt i.d.OPf. aufgenommen.
 
Für E-Scooter gilt grundsätzlich die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Natürlich dürfen diese Roller nur von einer Person und über 14-Jahre bedient werden. (Ein „Sozius“ ist nicht vorgesehen) Weiter müssen eine Betriebserlaubnis und ein Versicherungsschutz vorhanden sein. Eine Helmpflicht besteht für diese Fahrzeuge nicht, wenngleich das Tragen eines Helmes natürlich empfohlen wird.
 
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