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 Polizeiberichte / überregional

Polnisches Trio erwartet Anzeigen quer durchs Strafgesetzbuch

15.10.2017 Kipfenberg, Lkr. Eichstätt.

Was sich drei polnische Leiharbeiter einer Firma aus dem Landkreis im Alter von zweimal 21 und einmal 27 Jahren dachten, werden sie nüchtern betrachtet wohl selbst nicht mehr wissen. Alkohol war nämlich erheblich im Spiel. Die strafrechtlichen Konsequenzen werden sie aber noch einige Zeit daran erinnern. Videoaufzeichnungen belegen, dass das Trio gegen 18:20 Uhr mit einem völlig demoliertem PKw mit polnischer Zulassung auf das Gelände eines Supermarktes in Kipfenberg fuhr. Da sie vorne links nur noch auf einer Felge fuhren ist davon auszugehen, dass sie kurz vorher in einen Unfall verwickelt waren. Hier werden Zeugen gesucht, welche im Bereich Kipfenberg einen Unfall (aufgrund der Spuren erheblicher Aufprall auf ein Hindernis) mit einem gelben Peugeot beobachtet haben. Hinweise an die Polizei Beilngries unter 08461/64030. In diesem Zusammenhang erfolgen Anzeigen wegen „Unerlaubtem Entfernen vom Unfallort“ und „Trunkenheit im Verkehr“. Da sie schon mal auf einem Supermarktparkplatz standen, kam der Fahrer des Pkw auf die Idee, für alkoholischen Nachschub zu sorgen. Deswegen entwendete er im Supermarkt eine Flasche Jack Daniels, was ihm eine weitere Anzeige wegen „Ladendiebstahls“ einbringt. Als sie von der Mitarbeiterin des Marktes angesprochen wurden, flüchteten die Männer. Sie konnten allerdings bald von einer Streife der Polizei Beilngries ausfindig gemacht werden, da sie sich nicht sonderlich unauffällig verhielten. Festgestellt wurden sie in der Haderstraße, als wiederum der ursprüngliche Unfallfahrer und Ladendieb auf dem Dach eines geparkten Pkw stand. Nächste Anzeige wegen Sachbeschädigung! Jetzt wollte sich der 21-Jährige durch Flucht (diesmal zu Fuß) der Strafverfolgung entziehen. Aufgrund deutlicher Koordinationsprobleme wurde er jedoch schnell eingeholt und festgenommen. Im weiteren Verlauf zeigte sich das Trio äußerst uneinsichtig und wurde immer aggressiver und verbal ausfälliger, als sie merkten dass die Beamten ihre Form der Abendgestaltung anders beurteilten als sie selbst. Da dadurch weitere Straftaten zu befürchten waren, durften die Drei, die alle zwischen 1,5 und 2 Promille hatten, die Nacht in einer Polizeizelle verbringen.

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