Haftbefehl konnte nicht abgewendet werden
24.04.2023 Nittendorf / BAB 3.
Am Samstag gegen 11:25 Uhr wurde ein 52-jähriger Fahrzeugführer mit seinem Pkw durch den Zoll einer Kontrolle unterzogen. Hierbei stellte sich heraus, dass gegen den Fahrer ein Haftbefehl aufgrund eines Straßenverkehrsdeliktes vorlag. Die weitere Sachbearbeitung erfolgte aufgrund dessen durch die Verkehrspolizeiinspektion Regensburg. Da dem Beschuldigten eine Zahlung der Geldstrafe nicht möglich war, wurde er zur Vollstreckung der Ersatzfreiheitsstrafe in die nächstgelegene Justizvollzugsanstalt gebracht.