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 Polizeiberichte / überregional

Ermittlungen zum Brand in Asylbewerberunterkunft in Neustadt a.d. Waldnaab abgeschlossen

23.02.2017 Neustadt a.d. Waldnaab.

Die Staatsanwaltschaft Weiden hat nach akribischen und umfangreichen Ermittlungen der Kriminalpolizeiinspektion Weiden die Ermittlungen im Zusammenhang mit dem Aufsehen erregenden Brand in einer Asylbewerberunterkunft im August 2015 abgeschlossen. 
 
Nach der Mitteilung über ein Feuer in einem Zimmer in einer im Stadtkern von Neustadt a.d.W. liegenden Unterkunft am 21.08.2015 gegen 03:20 Uhr übernahm die Kriminalpolizeiinspektion Weiden die Sachbearbeitung und richtete umgehend die Ermittlungsgruppe „EG Krone“, welche zu Hochzeiten mit über 40 Ermittlern besetzt war, ein.
 
Die Auswertung aller Brandspuren ergab, dass Gegenstände in dem Zimmer vorsätzlich angezündet worden sein müssen.
 
Insbesondere der Umstand, dass ein Bewohner berichtete, dass er zum Zeitpunkt der Brandentdeckung drei Personen in und vor dem Haus bemerkt hatte, führte zu einer Vielzahl an Ermittlungsschritten in diese Richtung. Im Ergebnis ergaben sich keine Beweise, dass tatsächlich eine Einwirkung von außen auf die Einrichtung erfolgt ist.
 
Im Zuge der aufwändigen Ermittlungen ergaben sich auch Verdachtsmomente gegen einen Bewohner der Unterkunft. Der Mann bestritt in verschiedenen Befragungen und Vernehmungen den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf, der im weiteren Verfahren nicht erhärtet werden konnte. Die Staatsanwaltschaft stellte das Verfahren gegen den Mann im Februar 2017 mangels Tatnachweises ein.
 
Die Frage nach einem Verantwortlichen für den Brand in der Asylbewerberunterkunft bleibt nach der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft vorläufig ungeklärt.
 
Die „EG Krone“ führte in der nahezu eineinhalb jährigen Aufklärungsarbeit zahllose Vernehmungen, Befragungen sowie eine akribische Rekonstruktion der Geschehnisse im Objekt durch. Auch die Einbindung der Operativen Fallanalyse (OFA) brachte keinen Durchbruch zur Klärung der Tat. Die Ermittlungsakte enthält neben der Auslobung einer Belohnung in Höhe von 2000 Euro die polizeilichen Bemühungen mit Blick auf über 40 konkrete Spuren und Hinweise denen die Ermittler mit besonderem Engagement und Zeitaufwand nachgingen.
 
Sollten sich in Zukunft neue Verdachtsmomente ergeben, wird die Staatsanwaltschaft die Akte wieder  öffnen. Daher erteilt die Staatsanwaltschaft über die bisher gewonnenen Erkenntnisse keine Detailauskünfte, um nicht sogenanntes Täterwissen zu veröffentlichen.

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