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Zugang zu besucherstarken Ämtern ohne Termin möglich

22.04.2022 Neumarkt.

Es kann aber ohne Termin zu Wartezeiten kommen
 
Während viele Ämter und Nebenstellen der Stadt schon seit 4. April wieder ohne Termin aufgesucht werden können, gilt dies ab Montag, 25.04.2022 auch für das Einwohnermeldeamt, das Standesamt und das Ordnungsamt. Nach wie vor empfiehlt die Stadt allerdings dringend die Vorabvereinbarung eines Termins, um Wartezeiten zu vermeiden. Geöffnet haben die Ämter von Montag bis Mittwoch zwischen 8.30 Uhr und 12.00 Uhr, am Donnerstag von 8.30 Uhr bis 12.00 Uhr und von 14.00 bis 17.00 Uhr sowie am Freitag von 8.30 Uhr bis 13 Uhr. Die Stadt weist darauf hin, dass im Bereich des Einwohnermeldeamts täglich nur eine begrenzte Anzahl von Terminen für Spontanbesuche zur Verfügung steht. Es wird daher dringend weiterhin die Online-Terminbuchung empfohlen, um vergebliche Vorsprachen zu vermeiden. In den Rathäusern und Verwaltungsräumen gilt zudem für Besucher weiterhin eine FFP-2-Maskenpflicht. Um das Risiko einer Verbreitung der Corona-Infektion zu minimieren, rät die Stadt darüber hinaus ihren Bürgern, persönliche Besuche in den Rathäusern auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken. Soweit es möglich ist, sollten Angelegenheiten telefonisch, per Mail oder per Post erledigt werden. Darüber hinaus ist es für persönliche Vorsprachen in den Rathäusern ohnehin hilfreich, vorab ein Termin mit dem erforderlichen Ansprechpartner zu vereinbaren.
 
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