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Versuchter Betrug über 790.000 Euro - Warnhinweis zu modus operandi „CEO-Fraud“

26.10.2016 Erding.

Eine aufmerksame Mitarbeiterin einer Logistikfirma im Bereich des Flughafen München konnte Mitte Oktober 2016 gerade noch die Überweisung von 790.000 Euro auf ein chinesisches Konto verhindern.
 
Vorangegangen war der Anruf eines Unbekannten bei der Mitarbeiterin der Buchhaltungsabteilung, der sich als Rechtsanwalt ihres Chefs ausgab. Dieser wollte eine angebliche Firmenübernahme anbahnen. Um Mails senden zu können, erfragte er die Mail-Adresse der Mitarbeiterin.

Im weiteren Verlauf erhielt die Mitarbeiterin eine Mail über einen amerikanischen Free-Mail-Anbieter, die den Eindruck erweckte, sie sei von ihrem Chef. Darin wurden Kontostände erfragt und auch der Überweisungsauftrag an die Buchhaltung erteilt. Als Begründung für die Verwendung des amerikanischen Mail-Kontos wurde die besondere Vertraulichkeit der Zahlung vorgeschoben.

Nachdem die Mitarbeiterin bei der ungewöhnlichen Bankverbindung misstrauisch wurde, nahm sie persönlichen Kontakt zu ihrem Chef auf. Erst jetzt flog der Schwindel auf. Eine Zahlung erfolgte nicht. Die Kriminalpolizeiinspektion Erding hat die Ermittlungen aufgenommen.

Warnhinweis der Kripo Erding:

Die Betrugsmasche ist bei den Ermittlern unter dem Begriff „CEO-Fraud“ (Chef-Trick) bekannt. Die Vorgehensweise ist regelmäßig die gleiche. Mitarbeiter mit Befugnissen werden gezielt unter anderem auch mit Schmeicheleien angesprochen, ein besonderes Vertrauen wird hervorgehoben. Der Anrufer hat sich bereits vorher über die Firmenorganisation und Führungsstruktur informiert und setzt dieses Wissen gezielt ein, um Vertrauen aufzubauen.

Dann wird der Mitarbeiter gebeten, eine dringende, vertrauliche Überweisung auszuführen, die für die Firma sehr wichtig ist. Der Mitarbeiter hält sich an die Geheimhaltung und überweist das Geld auf das Betrügerkonto.
 
Die Kripo rät:

-       Im Umgang mit Mails von ungewisser Herkunft misstrauisch bleiben
-       Bei Unklarheiten über den Absender Mail den Absender anrufen, die Telefonnummer sollte nicht aus der Mail stammen
-       Organisatorisch bietet sich an, gerade bei hohen Zahlungsbeträgen einen verpflichteten Genehmigungsschritt einzusetzen, oder auch das „vier-Augen-Prinzip“ und ein Berechtigungsmanagement
 

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